09.06.2005 - 12 Aufnahme von auswärtigen Kindern in Tageseinric...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser : A 51/02
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Do., 09.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Künzer stellt fest, dass aufgrund der Situation des Bistums und der beabsichtigten Schaffung von Plätzen für Unter 3 jährige erheblicher Steuerungsbedarf besteht. Hierfür ist ein entsprechendes Instrument zu erarbeiten. Ein einheitliches, auch mit den Trägern abgestimmtes Anmeldeverfahren wäre daher sinnvoll. Die Vergabe eines Platzes an ein auswärtiges Kind mit einer Befristung für 1 Jahr ist fachlich nicht sinnvoll und birgt die Gefahr erneuter gerichtlicher Auseinandersetzungen mit betroffenen Eltern. Für die SPD schlägt er vor, den Beschluss dahingehend zu ändern, dass ab sofort bis zur Klärung möglicher Kapazitäten keine auswärtigen Kinder mehr aufgenommen werden. Erst wenn diesbezüglich eine Klärung da ist ( Statusbericht im September 2005 und weiteres Vorgehen des Bistums in Januar 2006 ) kann weiter entschieden werden. Eine gleichlautende Bitte soll an die freien Träger gerichtet werden mit dem Hinweis, dass im Fall der Aufnahme von auswärtigen Kindern die städtischen Zuschüsse entfallen.
Frau Scheidt erklärt, dass die Grünen ein zentrales Anmeldeverfahren seit Jahren forderten. Durch den Rechtsstreit über den „Auswärtigenzuschlag“ seien 2 Jahre verloren gegangen. In dieser Zeit hätte die Verwaltung parallel ein entsprechendes Verfahren erarbeiten können. Erst hierdurch sei die Politik in diese Zwangslage geraten, jetzt ohne ausreichende Zeit der Vorberatung eine solche Entscheidung treffen zu müssen. Im übrigen ist sie über den Beschlussvorschlag von Herrn Künzer erstaunt. Sie erklärt für die Grüne Fraktion weder dem Beschlussvorschlag der Verwaltung noch dem der SPD zuzustimmen. Sie ist der Auffassung, dass man sich mit der Begrenzung der städtischen Betriebskostenzuschüsse auf Plätze für Aachener Kinder erneut auf rechtsunsicheres Terrain begibt. Im übrigen stellt sich die Frage was die betroffenen Träger und die AG nach § 78 SGB VIII hierzu für eine Auffassung haben. Es stellt sich auch die Frage, wie damit umgegangen wird, wenn einzelne Träger sich dem Aufnahmestopp verweigern. Frau Griepentrog bittet darum für das Wort „Zuweisungsverfahren“ eine andere Formulierung zu finden.
Herr Dr. Erlenkämper erklärt, dass er bereits in persönlichen Gesprächen vor der letzten Ratssitzung wie auch während der Ratssitzung darauf deutlich hingewiesen hat, dass der Ratsbeschluss so von der Verwaltung nicht umzusetzen ist. Man habe trotzdem anders beschlossen und die Problematik deswegen zur weiteren Klärung in den Fachausschuss verlagert. Im übrigen müssten die Grünen klare Aussagen darüber treffen was sie nun eigentlich wollen. Die Verwaltung kann nicht die Einsparvorgaben der Politik, den Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz bei Wegbrechen der Plätze auf Bistumsebene, die Schaffung zusätzlicher U3 Plätze und die Aufnahme von auswärtigen Kinder gleichzeitig realisieren. Dies schon gar nicht ohne entsprechende Planungs- und Steuerungsinstrumente. Im übrigen ist es die Politik gewesen, die auf den weiteren Rechtsweg in Sachen Auswärtigenzuschlag verzichtet hat. Er vertrete weiterhin eine anderweitige Rechtsauffassung. Was die Kürzung der städtische Zuschüsse angeht verweist er auf das in der Vorlage beigefügte aktuelle Urteil des BVerfG, welches seiner Meinung nach auch für den Kita-Bereich einschlägig ist. Es ist nun mal festzustellen, dass für Kinder die nicht in Aachen wohnhaft sind, kein Rechtsanspruch in Aachen auf einen Kindergartenplatz besteht. Hinsichtlich der Frage von Frau Scheidt, was passiert wenn einzelne Träger sich verweigern, verweist er auf die Ausführungen in der Vorlage.
Frau Niemann-Cremer teilt mit, dass sie dem Beschluss nicht zustimmt. Die Angelegenheit wurde im Verband und in der AG nach § 78 SGB VIII schon länger diskutiert. Zwar habe man es in den vergangenen Jahren auch innerhalb der AG nach § 78 SGB VIII nicht geschafft, einheitliche verbindliche Aufnahmeregelungen zu finden, allerdings ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung zu weitgehend.
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Frau Braun-Kurzmann erklärt, dass der Ratsbeschluss auch aus ihrer Sicht so nicht umzusetzen ist. Sie erklärt, dass die Überlegungen im Grundsatz richtig sind, hält allerdings eine Sanktionsregelung im Bereich der städtischen Zuschüsse für den falschen Weg. Vielmehr müssen mit den betroffenen Trägern einvernehmliche Regelungen erarbeitet werden. Hierzu wäre ihrer Meinung auch eine Bereitschaft vorhanden.
Herr Pauls bittet darum, dass das zukünftige Verfahren mit den Überlegungen im Bereich des Bündnisses für Familien (Informationen und ggfls. auch Anmeldung über das Internet) kompatibel ist. Zudem bittet er um Prüfung, inwieweit über ein solches System Voranmeldungen schon geraume Zeit vor tatsächlicher Aufnahme des Kindes möglich sind.
Herr Künzer verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Vorteile für den Bürger. Andere Städte würden hierfür im Sinne ihrer Bürger- und Familienfreundlichkeit hoch gelobt.
Frau Wilms erklärt, dass ein zentrales Anmelde und Aufnahmeverfahren unbedingt erforderlich ist. Hierbei sind durch die Verwaltung in Abstimmung mit den Trägern Verfahrensweisen abzustimmen, die den Elternwünschen soweit wie möglich Rechnung tragen. Darüber hinaus sollten die möglichen Ängste und Sorgen der freien Träger ernst genommen werden und Lösungen hierfür gefunden werden. In keinem dürfte es dazu kommen, dass städtische Einrichtungen durch ein solches System bevorzugt behandelt werden. Die Detailregelungen wäre jedoch noch zu erarbeiten und dann dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Hinsichtlich der Aufnahme von auswärtigen Kinder plädiert auch sie für einen zunächst vorrübergehenden Aufnahmestopp um Handlungsfähigkeit zu bekommen. Sie verweist darauf, dass die bisherige großzügige Aufnahmepraxis der Stadt Aachen nicht von den anderen regionalen Jugendämtern gleich gehandhabt wurde und wird.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder:
- Der Kinder- und Jugendausschuss spricht sich dafür aus – beginnend mit dem Kindergartenjahr 2006 - für alle in der Stadt Aachen gelegenen Einrichtungen nach dem GTK ein zentrales Anmelde- und Aufnahmeverfahren beim Jugendamt der Stadt Aachen einzuführen und beauftragt die Verwaltung, in diesem Sinne mit den freien Trägern der Einrichtungen zu verhandeln.
- Bis zur Klärung der Belegungssituation in den Einrichtungen nach dem GTK ab 1.08.2005 werden ab sofort in städt. Einrichtungen keine auswärtigen Kinder mehr aufgenommen. Den freien Trägern wird nachdrücklich empfohlen, ebenso zu verfahren, weil städt. Zuschüsse bis auf Weiteres nur noch gewährt werden für Plätze, die von Kindern belegt werden, die mit Hauptwohnsitz in Aachen gemeldet sind. Eventuell bereits erteilte Aufnahmezusagen bzw. geschlossene Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
- Zur Vorbereitung einer weiteren Entscheidung des Ausschusses wird die Verwaltung gebeten, zur Ausschusssitzung am 27.09.2005 eine detaillierte Übersicht zu erstellen, die Auskunft darüber gibt
- wie sich die konkrete Belegungssituation in den einzelnen Einrichtungen darstellt (Anzahl der Plätze unter 3, 3-6, über 6; Belegung dieser Plätze durch Kinder aus Aachen oder Auswärtige, Anzahl freier Plätze)
- welche KG –Plätze aufgrund der zu erwartenden Nachfrage durch Kinder aus Aachen im weiteren Verlauf des KG-Jahres noch vorgehalten werden müssen
- welche Plätze verfügbar bleiben für die Aufnahme Auswärtiger und/oder die Umwandlung für Kinder unter 3 Jahren
Der Kinder –und Jugendausschuss beschließt Punkt 1 mit 3 Neinstimmen und 2 Enthaltungen.
Der Kinder –und Jugendausschuss beschließt Punkt 2 mit 3 Neinstimmen und 1 Enthaltung.
Der Kinder –und Jugendausschuss beschließt Punkt 3 einstimmig.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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