06.06.2006 - 5.1 Geplante Novellierung des GTK zum 1.8.2007 - Sa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Rombey führt ergänzend zur Vorlage aus, dass noch kein neuer Gesetzentwurf vorliege, von daher bewege man sich im Bereich der Spekulation und großer Unsicherheit. Selbst die zunächst vorgesehene Kopfpauschale ist wieder in Frage gestellt und auch das Inkrafttreten zum 1.8.2007.

 

Herr  Künzer sieht einen riesigen Gesprächsbedarf und hält eine frühzeitige Information von Politik und Träger über das neue GTK für unerlässlich. Wichtig ist vor allem eine verlässliche Finanzierung für Kommunen und Träger. Bei den künftigen Eigenanteilen hat er zwar Verständnis für ein Entgegenkommen den Kirchen gegenüber, hält aber eine Gleichstellung von Elterninitiativen und Wohlfahrtsverbänden mit den Kirchen für absolut falsch.

 

Frau Scheidt  stellt fest, das sie sehr wohl bereits ein Gesetzentwurf gelesen habe. Gerade jetzt bestände die Notwendigkeit, laut darüber nachzudenken, ob der Kindergartenbesuch ganz freigestellt werden sollte. Hierzu müsste auf Bundes- und Landesebene eine grundsätzliche Diskussion geführt werden. Wenn schon der Schulbesuch kostenlos ist, sollte das gesamte Bildungsangebot bis zum 18. Lebensjahr kostenlos sein. In den bisher bekannten Zahlen sieht sie lediglich ein Schieben von Prozenten und Anteilen. Sie spricht sich für eine zukunftsweisende Präambel aus, die Beitragsfreiheit und eine steuerfinanzierte Umlage auf Bundesebene als Ziel beschreiben sollte.

 

Frau Wilms sieht ebenfalls die Notwendigkeit, dass an den bisher bekannten Zahlen sich noch etwas ändern muss. Sie steht weiter zu der in Aachen praktizierten Trägervielfalt. Auch für die CDU ist ein beitragsfreier Kindergartenplatz wünschenswert, dies können die Kommunen aber nur mit Hilfe von Bund und Land stemmen.

 

Frau Moselage nennt als Endziel für die FDP ebenfalls die Beitragsfreiheit. Bei der jetzt anstehenden Neuregelung sollte ein besonderes Augenmerk auf die Trägeranteile gerichtet werden.

 

Frau Niemann-Cremer sieht die Gefahr, dass der Bildungsauftrag verwässert wird.  Anfänge könnten darin bestehen, dass im neuen Gesetz von Kinderbetreuungspersonen statt von sozialpädagogischen Fachkräften die Rede ist. Im übrigen fordert sie, dass die freien Träger und Elterninitiativen nicht im Regen stehen gelassen werden.

 

Frau Hostettler stellt abschließend fest, dass in dieser Angelegenheit eine frühzeitige und umfassende Diskussion im KJA notwendig ist, auch um die Träger entsprechend frühzeitig informieren zu können.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt einstimmig die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung hierzu kontinuierlich zu berichten.

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Anlagen zur Vorlage