26.10.2006 - 13 Schulbücher für Bedürftige;hier: Antrag der GR...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Do., 26.10.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Scheidt
erläutert die dem Tagesordnungspunkt zugrunde liegenden Ratsanträge. Als bedürftig
im Sinne der Vorlage werden nicht nur Hartz IV-Empfänger angesehen, sondern
auch viele Geringverdienende. Trotz häufig knapper Mittel schaffen die meisten
Eltern in Aachen es, ihre Kinder mit Lernmitteln auszustatten.
Als Gastredner erläutert
Herr Andreas Müller den Antrag der UWG Bürgerwille und der WASG vom 02.08.2006.
Der Anspruch an das Land auf Nachbesserung der gesetzlichen Grundlage bleibt
weiterhin aufrecht erhalten. Die Vorlage der Verwaltung reicht seiner
Auffassung nach nicht aus, das Problem wird hiermit nicht gelöst.
Herr Becker
erklärt, zur Zeit werde häufig durch die Schulen unbürokratische Hilfe
geleistet, auf Dauer ist diese Regelung wahrscheinlich nicht möglich. Betroffen
vom Wegfall der Übernahme der Elternanteile sind nicht nur ALG II-Empfänger,
ein Fond zur Hilfe Bedürftiger ist seines Erachtens dringend nötig.
Für die
CDU-Fraktion betont Herr Böhnke, dass man weiterhin zu dem in der
Schulausschusssitzung am 01.06.2006 getroffenen Beschluss stehe, dem
vorgelegten Beschlussentwurf der SPD-Fraktion und der Grünen Fraktion wird
zugestimmt.
Frau Paul bittet
abschließend um Prüfung, ob beispielsweise in Brennpunktschulen ein höheres
Budget eingerichtet werden kann um diesen flexible Handlungsmöglichkeiten zu
geben.
Beschluss:
Der Schulausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Die Schulverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Stiftungsverwaltung die Möglichkeiten zu prüfen, aus Stiftungsmitteln finanzielle „Hilfen für Notlagen in schulischen Situationen“ bereit zu stellen. Diese Stiftungsmittel sollen von den Schulen über die Schulverwaltung abgerufen werden können, um finanziell bedürftigen Familien mit schulpflichtigen Kindern schnell und unbürokratisch zu helfen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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