08.03.2006 - 5 Einrichtung eines Co-Dezernates im Dezernat I

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Herr Baal weist darauf hin, dass es sich hier weder um eine klassische Stelleneinrichtung noch um eine klassische Dezernententätigkeit handelt. Er stellt die Frage, wie umfangreich diese Tätigkeit ist und ob sich die Verwaltung Gedanken zur Bewertung dieser Tätigkeit gemacht hat.

 

Herr Lindgens berichtet zunächst, dass der Personalrat in seiner Sitzung am 07.03.2006 der organisatorischen Änderung zugestimmt hat.

Weiterhin erklärt er, dass der Umfang derzeit noch nicht beziffert werden kann, da die genauen Zuständigkeiten und Aufgabenfelder des zukünftigen Stelleninhabers noch nicht endgültig festgelegt sind. Die Co-Dezernententätigkeit werde einer Fachbereichsleitung hinzugegeben. Die Vergütung sei eine Kombination aus der bisherigen Vergütung als Fachbereichsleiter zuzüglich einer Mehrvergütung für diese neue zusätzliche Aufgabe.

 

Die Frage von Herrn Moselage, warum die Aufgaben nicht mit im Fachbereich wahrgenommen werden können, wird von Herr Lindgens dahingehend beantwortet, dass die Einrichtung des Co‑Dezernates etwas mit der Autorisierung des Stelleninhabers in die Verwaltung zu tun habe, die Fachbereichsleitung sei “in der Linie eingebunden”, für diese Aufgabenwahrnehmung sei eine Heraushebung Voraussetzung.

 

Herr Baal hält die Frage von Herrn Moselage für berechtigt und nicht für abschließend beantwortet. Er stellt die Frage was nach 2009 passiert, wenn die Themen wie z.B. StädteRegion oder Bauhaus Europa erledigt sind, aber die Zulage und die Funktion jetzt für 6 Jahre gewährt werden und fragt wo denn hier die Konsolidierung bleibt. Weiterhin stelle er sich die Frage, wie der bisherige Fachbereichsleiter die neuen Aufgaben “so ohne weiteres” zusätzlich übernehmen könne.

 

Herr Höfken macht darauf aufmerksam, dass der Fachbereich Wirtschaftsförderung und Europäische Angelegenheiten in der Vergangenheit personell erheblich verstärkt worden ist, so dass hier auch eine operative Unterstützung des Co-Dezernenten bei der Aufgabenwahrnehmung sichergestellt sei; Stelleneinrichtungen kämen nicht in Frage. Er begründet weiterhin, dass es darum gehe der Person einen gewissen Status und eine höhere Verantwortung zu geben, um ihm in der Aufgabenwahrnehmung heraus zu heben. Außerdem kritisiert Herr Höfken, dass die Stadt Aachen bei strategischen Themen nicht optimal aufgestellt sei! Das Thema StädteRegion z.B. müsse intensiver behandelt werden. Hier kritisiere er nicht die Arbeit der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern meint eher die grundsätzliche Ausrichtung. Er führt aus, dass hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung eine Dezernentenstelle jetzt eingespart wird und genau aus diesem Grunde eben keine neue Dezernentenstelle besetzt werden soll. Ferner legt er Wert darauf, dass die Erhöhung des Gehaltes für die Dauer der Aufgabenwahrnehmung von 6 Jahren begrenzt ist.

 

Herr Mattes sieht die Gefahr, dass hier eine Besetzung einer Dezernentenstelle vorbereitet wird.

 

Herr Höfken stellt fest, dass hier keine Vorbereitung zur Besetzung einer Dezernetenstelle betrieben wird, sondern vielmehr wird eine Dezernentenstelle eingespart und es soll im Laufe dieser Legislaturperiode des Rates noch eine weitere Dezernentenstelle eingespart werden.

 

Herr Schabram erinnert daran, dass die Anforderung zur Einrichtung eines Co-Dezernates im Dezernat I nicht aus der Politik, sondern aus der Verwaltungsspitze kommt. Er sei der Auffassung, dass die in der Vorlage genannten strategischen Aufgaben so wichtig sind, dass diese neu strukturiert werden müssen. Für diese Aufgabenwahrnehmung muss die Person herausgehoben werden und an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes teilnehmen. Hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung gibt auch er zu Bedenken, dass eine Dezernentenstelle eingespart wird und eine weitere noch in dieser Ratsperiode eingespart werden soll. Zusätzlich hat die Politik ganz klar die Aussage gemacht, dass es keine neue Besetzung einer Dezernentenstelle geben soll.

 

Herr Baal kritisiert, dass die Aufgaben und Entscheidungskompetenzen des Co‑Dezernenten noch nicht abschließend definiert sind. Dies hätte man vorher überlegen müssen, zusammen mit der Frage wieviel Entlastung man im Dezernat I schafft und wieviel Belastung man dem Fachbereichsleiter noch zumuten kann.

 

Frau Weinkauf empfiehlt, dass vor einer Bestellung zum Co-Dezernenten eine Präsentation vor den Mitgliedern des Personal- und Verwaltungsausschusses erfolgen soll, wo hierbei die Vorstellungen zur Konzeption und Inhalten des Co-Dezernates sowie zur Ausgestaltung dieser Arbeit erfolgen soll.

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Beschluss:

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einrichtung eines Co-Dezernates im Dezernat I zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

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Abstimmungsergebnis:

 

bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen

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Anlagen zur Vorlage