16.08.2006 - 7 Überleitung bestehender Arbeitsverhältnisse in ...

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Beratung

 

Herr Lindgens erläutert, dass wegen der noch nicht möglichen internen Verwaltungsabstimmung die Unterlagen noch nicht nachgereicht worden sind und sagt die Fertigung einer Vorlage für die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 06.09.2006 zu. Er erläutert den derzeitigen Sachstand und weist darauf hin, dass der Verwaltungsvorstand sich mit diesem Thema in der kommenden Woche befassen werde.

 

Herr Schabram bittet den Verwaltungsvorstand den „Sinn des TVöD“ umzusetzen und nicht den juristischen Wortlaut des Tarifvertrages. Er führt aus, dass nicht jeder Einzelfall mit dem TVöD geregelt werden sollte und spricht sich dafür aus, dass die Besitzstände ohne Ausnahme doch erhalten bleiben sollen. Herr Schabram empfindet die Kürzung unglaublich, da hier vorrangig Frauen, die Kinder bekommen haben benachteiligt werden. Er berichtet von laufenden Tarifverhandlungen auf Landesebene, mit denen diese Ungerechtigkeit beseitigt werden soll.

 

Frau Verheyen schließt sich voll inhaltlich den Ausführungen von Herrn Schabram an und regt auch an, dass der Sinn des Tarifvertrages verfolgt werden soll.

 

Frau Weinkauf führt aus, dass die Bestrebungen der Verwaltung positiv sind und beauftragt Herr Lindgens die Meinung des Personal- und Verwaltungsausschusses in den Verwaltungsvorstand zu übermitteln.

 

Herr Herforth erläutert, dass mit der Verwaltung eine Ausschlussfrist aufgrund der laufenden Gerichtsverfahren vereinbart worden ist, damit eine Flut von Anträgen an den FB 11 vermieden wird. Er befürchtet, dass die Gerichtsverfahren noch mehrere Monate dauern können und bittet daher die Verwaltung die Ausschlussfrist an die Laufzeit der Rechtsverfahren anzupassen.

 

Frau Weinkauf teilt mit, dass der Personal- und Verwaltungsausschuss die Bitte des Personalrates zur Verlängerung der Ausschlussfrist voll unterstützt.

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Beschluss:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beauftragt Herrn Lindgens die Ausschussmeinung in den Verwaltungsvorstand zu tragen.

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

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