06.09.2006 - 5 Überleitung bestehender Arbeitsverhältnisse in ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

Herr Lindgens informiert über den Sachstand und erläutert die Vorlage.

 

Herr Schabram spricht sich dafür aus, dass der Geist des TVöD die Besitzstandswahrung ist und dies auch für den vorliegenden Sachverhalt gilt. Er erinnert an die Familienfreundlichkeit der Stadt Aachen und beantragt folgenden neuen Beschlussentwurf:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt, dass der TVöD familienfreundlich umgesetzt wird und im Rahmen der Besitzstandswahrung die kinderbezogenen Entgeltbestandteile dem betroffenen Personenkreis weiterhin gewährt werden.

 

Herr Haase merkt an, dass die Sicht der Verwaltung aus haushaltsrechtlichen Aspekten nachvollziehbar ist, jedoch solle hier dem Sinn des TVöD gefolgt werden. Er schließt sich den Ausführung von Herrn Schabram an.

 

Herr Mattes schließt sich den beiden Vorrednern an.

 

Die Frage von Frau Verheyen und Herrn Gerets zu den haushaltsrechtlichen Auswirkungen der o.g. familienfreundlichen Entscheidung wird von Herrn Quitter dahingehend beantwortet, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung nach § 81 GO NRW handelt, die der Genehmigung durch die Bezirksregierung bedarf. Er empfiehlt daher, den Beschluss mit einem entsprechenden Vorbehalt zu fassen und macht deutlich, dass die Verwaltung und die Politik diesbezüglich inhaltlich nicht im Dissens sind.

 

Herr Mertens macht darauf aufmerksam, dass der TVöD nicht die Familienförderung in den Vordergrund stelle. Er sieht weitere Unabwägbarkeiten in den Regelungen des TVöD und befürchtet daher eine nicht enden wollende Diskussion. In den laufenden Tarifverhandlungen sieht er einen positiven Trend.

 

Herr Haase weist darauf hin, dass es sich hier um eine Besitzstandswahrung unter Beachtung einer Stichtagsregelung handele. Dies sei anders zu sehen, als die sonstigen generellen Regelungen des TVöD. Außerdem stellt er fest, dass der Bund diese Problematik bereits positiv geregelt hat.

 

Frau Weinkauf und Herr Schabram machen deutlich, dass die Stichtagsregelung ungerecht und das politische Signal hier sehr wichtig ist.

 

Herr Keller führt aus, dass es sich jeweils um langjährige Beschäftigte handele, die zu einem für sie nun benachteiligenden Zeitpunkt ein Kind bekommen haben. Er appelliert, dass hier von der Verwaltung Mut zur Entscheidung erforderlich sei.

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Beschluss:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt, dass der TVöD familienfreundlich umgesetzt wird und im Rahmen der Besitzstandswahrung die kinderbezogenen Entgeltbestandteile dem betroffenen Personenkreis weiterhin gewährt werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen