02.03.2006 - 11 Aufstellung eines Bebauungsplanes -Eupener Stra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kriesel erläutert die Vorlage der Verwaltung und teilt mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung die Aufstellung eines Bebauungsplanes empfohlen habe.

 

Für die SPD-Fraktion dankt Herr Plum der Verwaltung für die frühzeitige Information des Ausschusses und erklärt, dass man dem Beschlussentwurf  zustimmen werde.

 

Für die CDU-Fraktion äußert auch Herr Finkeldei Unterstützung für die Vorgehensweise der Verwaltung.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes -Eupener Straße, Heidweg- A 198 im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen den rückwärtigen Grenzen der Bebauung Eupener Straße 271, 279 und 281, dem Heidweg, der rückwärtigen Grenze der Bebauung an der Eupener Straße (Haus Nr. 376a bis zur Einmündung Grindelweg) und der Eupener Straße.

Städtebauliche Ziele:

                     Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

                     Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

                     Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig