04.05.2006 - 13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 832 - Erzbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Herr Rau nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und der Beschlussfassung nicht teil.)

 

Frau Nacken verweist auf die ergänzend zu den bereits übersandten Unterlagen verteilte Tischvorlage.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt die planungsrechtlichen Regelungen, die Ausführungsplanung für die Lage und Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen (Planstraße A, Planstraße B und Planstraße C als Verbindung zur Straße „Im Grüntal“ einschließlich Entwässerung im Trennsystem und Beleuchtung, Straßenbegleitgrün, öffentliche Grünflächen, Regenrückhaltung, naturnaher Kinderspielplatz, Treppenanlage zur Erzbergerallee einschließlich Stützwände und Geländemodellierung ) sowie die Kompensationsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Grünanlage und die Kostenregelung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, diese zum Bestandteil des städtebaulichen Vertrages nach § 12 BauGB zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Aachen sowie des Satzungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 832 zu nehmen. Die vom Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH erstellte Ausführungsplanung, Projekt-Nr. 80801.A, Blatt A2 vom 15.02.2006 und die Vorplanung Kanalisationsanlagen Erzbergerallee, Projekt-Nr. 80801, Blatt A8 vom 15.02.2006 sowie der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes vom 28.11.2005 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage