24.08.2006 - 12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 834 - Kármá...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Hasse erläutert Herr Kriesel, dass die Entwidmung der vorhandenen Straßenverkehrsflächen vorgesehen sei, da der Bau- und Liegenschaftsbetrieb den Erwerb der entsprechenden städtischen Flächen plane, um eine klare Abgrenzung zwischen Hochschulflächen und städtischen Flächen zu erreichen. Im Durchführungsvertrag werde eine Regelung getroffen, durch die eine Wendemöglichkeit auf den Hochschulflächen im Bereich des Kármánauditoriums geschaffen werde. Für die Stadt Aachen sei diese Regelung mit einer finanziellen Entlastung verbunden.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage sowie der eingeschränkten Beteiligung zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 834 - Kármánateliers - wie folgt zu ändern:

 

1.Festsetzung des gesamten Plangebietes als Kerngebiet

2.Vergrößerung der überbaubaren Flächen

3.Erhöhung der maximal zulässigen Gebäudehöhe

4.Erhöhung der Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse

5.Verzicht auf die Festsetzung der GFZ, der Bauweise und der Dachform.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Weiterhin empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat - vorbehaltlich des Abschlusses des Durchführungsvertrages gemäß § 12 BauGB -, den entsprechend den Punkten 1 bis 5 geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 834 - Kármánateliers - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage