01.06.2006 - 7 Novellierung des Schulgesetzes;hier: Eigenante...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Rombey erläutert die Vorlage. Da die rechtliche Situation zum 01.08.2006 entsprechend eintreten wird und die Stadt keine freiwilligen Ausgaben ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde leisten kann, ist zurzeit keine Möglichkeit gegeben, weitergehende Befreiung von Eigenanteilen bei den Lernmitteln sowie den Schülerfahrkosten zu gewähren.

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Beschluss:

Der Schulausschuss beschließt einstimmig, keine über die gesetzliche Regelung hinausgehende Entlastung vom Eigenanteil an den Kosten der Lernmittelfreiheit und der Schülerfahrkosten vorzunehmen.