01.06.2006 - 6 Aufhebung der Schulbezirke für Grundschulen;hie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Rombey erläutert die Verwaltungsvorlage. Mit der vorgesehenen Lösung im neuen Schulgesetz besteht auch im Städtetag große Unzufriedenheit. Das bisherige zentrale Steuerungselement zur Bedarfsplanung gehe verloren. Eine Konzentration von jeweiligem Schülerklientel sei zu befürchten. Auch sei der neue bürokratische Aufwand zur Festlegung der nächstgelegenen Schule nicht unerheblich.  Eine Zügigkeit könne nicht willkürlich festgesetzt werden. Das müsse gerichtlich nachprüfbar sein.

 

Herr Becker bedankt sich  ausdrücklich bei der Schulverwaltung für die Vorlage. Seit Beginn der Diskussion stehe zu befürchten, dass auf der einen Seite verschiedene Schulen eine geringere Schülerzahl aufweisen werden, auf der anderen Seite die sozialen Dimensionen unausgewogen werden.

 

Frau Opitz gibt zu verstehen, dass die Aufhebung von Schulbezirken nicht nur negativ gesehen werden kann. Es gebe hierfür durchaus auch positive Ansätze. Bei den weiterführenden Schulen spielen die Schulbezirke keine Rolle. Jede Schule könne ihr eigenes Schulprofil entwickeln. Die Erziehungs- und Wertevorstellung könne damit besser mit dem Elternwillen in Übereinstimmung gebracht werden. Das bisherige System wird auch schon jetzt unterlaufen.

 

Herr Boenke verweist auf einen Antrag der SPD vom 08.06.2004, über ein flächendeckendes, d.h. unter Aufhebung  der Schulbezirksgrenzen, gefordertes Angebot von Offenen Ganztagsgrundschulen. Dies ist ein gewisser Widerspruch zu der jetzigen Position. Auch ergänzt er, dass die Landeselternschaft  die Gefahren nicht so hoch einschätzt.

 

Herr Remscheidt  als Vertreter der Stadtschulpflegschaft widerspricht dieser Auffassung. Nach Auffassung der Stadtschulpflegschaft sollte ein hoher Anteil von Schulbezirken beibehalten werden. Er sähe eine große Gefahr in der Ghettoisierung. Auch sieht er natürlich, dass es derzeit gängige und bekannte Möglichkeiten gibt,  dennoch die Schulbezirksgrenzen zu unterlaufen.

 

Herr Königs hält es für sicherlich überlegenswert, das Kriterium der Qualität auch an einer Grundschule anzulegen. Eine bessere Qualität bietet einen Ansporn auch für andere Schulen. Diese Qualität könne durchaus auch auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden.

 

Frau Paul erwidert daraufhin, dass es schwierig sei, für alle Schulen gleiche Startchancen zu erreichen. Allein schon bauliche Gegebenheiten können eine Qualitätssteigerung erheblich behindern.

 

In der weiteren Diskussion wird deutlich, dass es verschiedene Gesichtspunkte hierzu gibt.

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Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig  zustimmend zur Kenntnis und erklärt sich mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden.

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Anlagen zur Vorlage

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