18.05.2006 - 5 Weiterentwicklung der ARGE in der Stadt Aachenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Künzer unterstützte den Vorschlag der Verwaltung, die Führungsverantwortung in der ARGE durch die Stadt zu übernehmen. Es sei wichtig, in der ARGE klare Führungsstrukturen zu haben.

Darüber hinaus sei besonderer Wert auf eine weitere gute Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit zu legen. Er halte es nach wie vor für richtig, dass die Stadt Aachen nicht Optionskommune geworden sei. Die Möglichkeiten beider Träger müssten zu Gunsten der Klienten genutzt werden.

 

Herr Müller bat um Mitteilung, inwieweit die Änderung der Organisationsform Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit haben werde. Im vergangenen Jahr seien mehr als 12 Mio. Euro Eingliederungsleistungen an den Bund  zurücküberwiesen worden. Auch in diesem Jahr würden die Mittel bei weitem nicht ausgeschöpft werden. Im Hinblick auf die Erläuterungen auf Seite 100 der Vorlage bat er um Mitteilung, ob eine eigene Stellenakquise durch die ARGE bisher nicht stattgefunden habe und ob die Schaffung sogenannter Kombilohnmodelle im Zusammenhang mit den seitens der Bundesregierung geplanten Kombilohnmodellen zu sehen sei.

 

Auch Frau Wilms begrüßte die Übernahme der Führungsverantwortung in der ARGE, die die Position der Stadt Aachen stärke.

 

Herr Kourten erläuterte, dass geplant sei, eigene Kombilohnmodelle zu schaffen. Die ARGE verschließe sich jedoch ebenfalls nicht den Modellen, die auf Landes- oder Bundesebene neu geschaffen würden. Ziel sei es, sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten zu schaffen. Er bestätigte, dass die Stellenakquise derzeit ausschließlich durch die Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werde, und zwar gemeinsam für die Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Seitens der ARGE bestehe ein guter Kontakt zum 1. Arbeitsmarkt, von dem man sich die Schaffung weiterer Möglichkeiten für die Klienten erhoffe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Müller erläuterte Herr Lindgens, dass die Trägerversammlung für die Steuerung und Ausgestaltung der ARGE zuständig sei. Von daher habe sich diese auch mit der Schaffung eventueller Kombilohnmodelle zu beschäftigen. Er habe Bedenken, in der Zuständigkeit der Trägerversammlung liegende Themen in öffentlicher Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses zu diskutieren. Die Verwaltung werde dem Ausschuss jedoch über die Fortentwicklung weiterhin Rede und Antwort stehen.

 

Herr Combächer betonte, dass die Einführung eines Kombilohnmodells sehr wohl in der politischen Verantwortung liege. Er stimmte Herrn Lindgens jedoch  zu, dass nicht in öffentlicher Sitzung diskutiert werden dürfe, an wen welches Geld fließen werde.

 

Herr Künzer unterstützte Herrn Lindgens dahingehend, dass es Aufgabe der Trägerversammlung sei, die Instrumente für die Vermittlung der Klienten der ARGE zu bestimmen. Dies sei Folge der von ihm von vornherein bemängelten Gesetzeslage.

 

Auf Nachfrage von Herrn Müller teilte Frau Höller-Radtke mit, dass der Beirat, in dem die politischen Parteien vertreten seien, zweimal jährlich tage.

 

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Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss sodann einstimmig:

„Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Sozial- und Gesundheitsausschuss dem Rat, die Führungsverantwortung in der ARGE durch die Stadt zu übernehmen und den Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b SGB II gemäß der vorliegenden Anlage zu ändern.“

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen