30.11.2006 - 3 Bericht über Hilfen für Frauen in der Stadt Aac...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Do., 30.11.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Zu Sitzungsbeginn wurden eine Tischvorlage, die dieser Niederschrift beigefügt ist, sowie eine Broschüre „Fachstellen gegen häusliche Gewalt in Stadt und Kreis Aachen“ verteilt.
Die Ausschussvorsitzende, Frau Höller-Radtke, begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Geschäftsführerin des SKF, Frau Braun-Kurzmann, und bat diese um Vorstellung des Berichtes.
Frau Braun-Kurzmann berichtete, dass sich die Frauenhaussituation im Allgemeinen nicht gravierend verändert habe. Neuere Studien berichten, dass jeder 4. Frau zwischen 16 bis 85 Jahren Übergriffe durch häusliche Gewalt erlebt habe. Gleichzeitig sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
Von den 380 in Deutschland bestehenden Frauenhäusern führe der SKF Aachen seit 1983 das Aachener Haus und nähme die Aufgaben: Aufnahme, Begleitung, Beratung im Sinne des Gewaltschutzgesetz und nachgehende Beratung wahr.
Frau Braun-Kurzmann führte weiter aus, dass das Haus über 31 Plätze für Frauen verfüge, an allen 7 Tagen geöffnet sei und eine 24-Stunden Rufbereitschaft bestehe, so dass bedrohte Frauen jederzeit Beratung und Aufnahme fänden. Die Belegung sei mit rd 7.300 Belegungstagen (für Frauen und ihre Kinder) in den letzten Jahren relativ konstant geblieben. Früher lagen die Belegungstage mit 13.000 Tagen wesentlich höher, weil u. a. die schlechte Wohnungsmarktsituation in Aachen zu einem längeren Aufenthalt der Frauen im Frauenhaus geführt habe, die eine Trennung vom Partner anstrebten..
Auf die Tabellen des Berichtes eingehend sagte Frau Braun-Kurzmann, dass im Jahr 2005 191 Frauen im Frauenhaus lebten, von denen 91 eine fremde Staatsangehörigkeit besaßen. Bei der Personengruppe der Nichtdeutschen sei eine steigende Tendenz zu verzeichnen. Die älteste Frau war 82 Jahre, eine absolute Ausnahme; sie konnte später in eine Seniorenwohnung vermittelt werden. Im Wesentlichen seien jedoch junge Frauen mit relativ kleinen Kindern von häuslicher Gewalt bedroht.
Zur Aufenthaltsdauer sagte Frau Braun-Kurzmann, dass sich eine Vielzahl der Frauen nur kurze zeit im Frauenhaus aufhielten und dann wieder in die Gewaltbeziehung zurückkehren würden. Hieraus ergäb sich eine hohe Rückfallquote. Zum Schutz der Frauen käme es oft vor, dass diese möglichst weit weg in andere Frauenhäuser untergebracht würden und dass dies auch umgekehrt für das Aachener Frauenhaus gelte. Aus Sicht von Frau Braun-Kurzmann mache es jedoch mehr Sinn den Täter wegzubringen als die Frau.
Im ersten Halbjahr 2005 sei eine relativ geringe Inanspruchnahme des Frauenhauses feststellbar gewesen. Dies habe sich in der zweiten Jahreshälfte deutlich verändert. Gründe für diese Besonderheit seien nicht erkennbar. Mehrjährige Vergleiche und Vergleiche mit anderen Häusern hätten insoweit ebenfalls keine Hinweise hierzu aufgezeigt. Mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes sei es leider nicht zu einem Rückgang der Zahlen gekommen. Nach Ansicht von Frau Braun-Kurzmann könne der Fallzahlanstieg in der zweiten Jahreshälfte 2005 in der bessern Informiertheit und dem gestiegenen Mut der Frauen, schneller auf Gewalt zu reagieren, liegen.
Unter Hinweis auf den verteilten Flyer berichtete Frau Braun-Kurzmann, dass die Träger der Frauenhäuser in der Stadt und im Kreis Aachen infolge der Kürzung der Landeszuschüsse je eine Stelle hätten abbauen müssen. Dies habe zu einer stärkeren Kooperation der Träger SKF und Diakonisches Werk geführt, die über den Flyer dargestellt werde. Darüber hinaus gäbe die Bildung der Städteregion Anlass, die Kooperation weiter zu intensivieren.
Abschließend wies Frau Braun-Kurzmann darauf hin, dass ihr Bericht lediglich die Daten des SKF umfasse. Um einen Gesamtüberblick zur häuslichen Gewalt zu erhalten, müssten auch Daten des „Notrufs vergewaltigter Frauen und Mädchen“ und des Vereins „Frauen helfen Frauen“ mit herangezogen werden.
Herr Schäfer (CDU) bedankte sich für den Bericht und die Arbeit des SKF. Seine Fraktion schätze die Arbeit sehr, und er könne aus seiner beruflichen Tätigkeit die Aussagen von Frau Braun-Kurzmann bestätigen. Das Frauenhaus sei mit all seinen Angeboten wichtig, da die Frauen oft hilflos seien und die Probleme der Bedrohung sowie der Blamage einer gescheiterten Beziehung erst bewältigen müssten. Die Kürzung der Landesmittel sei bedauerlich, aber durch die Kooperation mit dem Frauenhaus des Kreises Aachen und dem Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen sei dies wohl aufgefangen worden. Herr Schäfer bot die Unterstützung seiner Fraktion an, sollte die Situation schwieriger werden.
Die Ausschussvorsitzende, Frau Höller-Radtke, wies darauf hin, dass die gekürzten Landesmittel wegen der städtischen Finanzsituation nicht aufgefangen werden könnten.
Frau Schulz unterstützte die Ausführungen von Herrn Schäfer. Das Frauenhaus sei auch wichtig, um den betroffenen Kindern zu zeigen, dass es auch ein gewaltloses Leben gäbe. Die praktizierte Kooperation stelle eine vorbildliche Ressourcenausnutzung dar, besonders im Hinblick darauf, dass die Stadt Aachen die gekürzten Landesmittel nicht ausgleichen könne.
Frau Scheidt dankte ebenfalls für gute Arbeit und zeigte sich beeindruckt, dass trotz Mittelkürzung das Angebot aufrecht erhalten würde. An Frau Braun-Kurzmann richtete sie die Frage, ob eine Kooperation mit dem „Notruf vergewaltigter Frauen und Mädchen“ und „Frauen helfen Frauen“ ebenfalls möglich sei. Zugleich erinnerte Frau Scheidt an die Vorstellung des Filmes „Ein Ehrenmord in Deutschland“ in Aachen und an die Aussage des zuständigen Landesministers, dass der Schutz von Frauen sehr wichtig sei. Angesichts dieser Aussage müsste sich das Land aber die Frage nach der Rechtfertigung der Kürzung der Finanzmittel für Frauenhäuser gefallen lassen.
Frau Braun-Kurzmann antwortete auf die Frage von Frau Scheidt, dass es schon immer eine gute Zusammenarbeit gäbe und über einen Arbeitskreis der fachliche Austausch erfolge.
Herr Müller bedauerte ebenfalls die Kürzung der Landesmittel. Auf seine Frage, wie es mit dem Verweis von Männern aussähe, ob dies funktioniere, antwortete Frau Braun-Kurzmann, dass die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes von der Polizei konsequent angewandt würden. Dies sei ein sehr deutliches Zeichen für die Männer, und nur in wenigen Einzelfällen käme es zu einem Verstoß. Dieser Verstoß werde als Straftat von der Justiz verfolgt. Insgesamt handele es sich bei dem Verweis um ein gutes Instrument, das durch die intensive Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft Wirkung entfalte.
Auf die Frage von Frau Syrus, ob es bei einem ungeklärten Aufenthaltsstatus oder Sozialhilfebezug Probleme gäbe, antwortete Frau Braun-Kurzmann, dass dies keine Gründe für eine Hilfeverweigerung seien. Die Zusammenarbeit mit dem Sozialamt sei gut, zumal 2 Mitarbeiterinnen als feste Ansprechpartnerinnen für die betroffenen Frauen und die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses zur Verfügung ständen. Ergänzend sagte Frau Braun-Kurzmann, dass die Finanzierung des Hauses über Pflegesätze und Landesmittel erfolge. Durch die rückwirkende auslastungsbezogene Festsetzung der Pflegesätze käme es zur Zeit immer wieder zu finanziellen Engpässen, denen im Rahmen von zukünftigen Verhandlungen über einen prospektiven Pflegesatz gegengesteuert werden solle.
Herr Künzer fand die hohe Zahl der betroffenen Kinder erschreckend. Die Erfahrung zeige, dass die Gewalterfahrung sie für die Zukunft prägen könne. Deshalb richtete er die Frage an Frau Braun-Kurzmann, ob eine Prävention und eine intensive Betreuung der Kinder erfolge. Frau Braun-Kurzmann wies auf den Arbeitsschwerpunkt ihres Verbandes im Bereich Jugendhilfe hin und berichtete, dass diese Fachkräfte in das Betreuungsangebot ihres Hauses eingebunden seien. Eine therapeutische Hilfe für selbst von Gewalt betroffene Kinder oder für durch das Gewalterlebnis geprägte Kinder, würde während eines längeren Aufenthaltes eingeleitet.
Herr Helg richtete an Frau Braun-Kurzmann die Frage, wie es um den Schutz des Frauenhauses selbst stehen würde. Wie geheim die Adresse gehalten werden könnte, wenn die Kinder von dort in die Schule gingen oder die Frauen zur Arbeit. Die Männer könnten ja den Weg verfolgen. Frau Braun-Kurzmann erklärte, dass es schwierig sei, die Adresse dauerhaft geheim zu halten. Mittlerweile kenne jeder Taxifahrer in Aachen die Adresse. Dennoch käme es sehr selten vor, dass Männer in das Haus eindringen wollten. In diesen Fällen wäre die Polizei unverzüglich zur Stelle und dies entfalte erhebliche Wirkung. Im Übrigen seien die Kinder zeitweise vom Schulbesuch befreit, worüber die Schulen informiert würden. Die Frauen gingen nicht allein aus dem Haus sondern nur in Begleitung, so auch bei der notwendigen Vorsprache im Sozialamt. Andererseits müssten die Frauen diese Schritte in ihrem Interesse auch wieder alleine unternehmen.
Herr Schnitzler ging auf die gestiegene Anzahl von Anzeigen und die Dunkelziffer der häuslichen Gewalttaten ein. Die Zunahme von Anzeigen zeige, dass die Frauen mutiger und selbstbewusster geworden seien. Er könne sich vorstellen, dass die Stadt Aachen ein Zeichen setze und sich als „Null-Toleranz-Stadt“ darstelle. Zur Stellenreduzierung fragte er, ob dies zum Teil durch Ehrenamtlerinnen aufgefangen werden könnte. Frau Braun-Kurzmann erwiderte, dass der Ausfall des Fachpersonals nicht vollständig durch Ehrenamtlerinnen aufgefangen werden könne. Die Beratung durch Fachkräfte sei unverzichtbar, zumal die Ehrenamtlerinnen hierbei eine sie persönlich belastende Situation bewältigen müssten.
Durch die Kooperation werde versucht die Defizite auszugleichen. Zugleich sei es so, dass sich die Frauen auch untereinander unterstützen würden.
Die Ausschussvorsitzende, Frau Höller-Radtke, bedanke sich bei Frau Braun-Kurzmann für den Bericht und signalisierte dem Träger des Frauenhauses die Unterstützung des Ausschusses.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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