30.11.2006 - 8 Bleiberecht für ausländische Staatsbürger;hier ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde eine Tischvorlage des Katholikenrats für die Region Aachen-Stadt, des Cafe Zuflucht / Refugio e.V, der Synodalen Flüchtlingsbeauftragten des Kirchenkreises Aachen, des Psychosozialen Zentrums im Pädagogischen Zentrum sowie des Caritasverbandes für die Region Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V. vom 30.11.2006 verteilt.

 

Zur Verwaltungsvorlage berichtete Herr Beigeordneter Lindgens, dass der Beschluss der Innenministerkonferenz in Nordrhein-Westfalen noch nicht umgesetzt sei.

Unter die geplante Regelung fielen in Aachen insgesamt298 Personen.

Davonerfüllen die zeitlichen Vorgaben    82 Personen

erfüllen die zeitlichen Voraussetzungen, sind zugleich

Erwerbstätig und erhalten parallel Leistungen nach dem    5 Personen

AsylblG

erfüllen die zeitlichen Voraussetzungen, sind zur Zeit inhaftiert    5 Personen

erfüllen die zeitlichen Voraussetzungen, sind voll erwerbstätig    4 Personen

Nicht erfüllt werden die zeitlichen Voraussetzungen von202 Personen

 

Die weiteren von Herrn Beigeordneten Lindgens genannten Daten zur Alters- und Familienstruktur sowie zu den Herkunftsländern können den beigefügten Tabellen entnommen werden.

 

Ergänzend berichtete Herr Beigeordneter Lindgens, dass seit 01.06.2006 insgesamt 30 Personen

eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 AufenthG erhalten hätten. Für die betroffenen Personen würden insgesamt 850.000,00 € an Transferleistungen nach dem AsylbLG aufgebracht.

 

Auf die Nachfrage von Frau Scheidt was mit den 202 Personen geschehen werde, erklärte Herr Beigeordneter Lindgens, dass Abschiebungen nicht geplant seien und dass dieses Mittel in Aachen erst in 2 Fällen seit 01.01.2005 eingesetzt wurde. Dabei habe es sich um zwei alleinstehende Personen gehandelt, von denen einer ein gesichertes Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Staat besaß und der andere ein mehrfach vorbestrafter abgelehnter Asylbewerber war.

 

Frau Scheidt erklärte, dass die Situation der ausländischen Staatsbürger sehr ernst zu nehmen und deshalb eine Unterstützung der Resolution wichtig sei. Die von Herrn Beigeordneten Lindgens erwähnte Einzelfallprüfung könne nur ein Hilfsinstrument sein.

 

Zu der Resolution und hier insbesondere zum Abschnitt III erklärte Herr Mahr, dass bereits 30 Personen nach § 25 AufenthG ein Bleiberecht besäßen. Im Übrigen sei diese Rechtnorm und der § 23 AufenthG, der die Rechtsgrundlage für die aktuelle Bleiberechtsregelung bilde, getrennt voneinander zu betrachten. Auch seien die in der Resolution erwähnten allgemeinen Aufklärungskampagnen und -veranstaltungen aus personellen und finanziellen Gründen nicht durchführbar. Die Beratung im Einzelfall sei viel hilfreicher für die betroffenen Menschen. Vorstellbar wäre dagegen eine einmalige und einsprachige Aktion über die Presse, dies jedoch erst, wenn der Erlass des Innenministers des Landes vorläge. Im Rahmen ihrer Beratungspflicht werde die Verwaltung im Einzelfall ohnehin auf die im Resolutionsentwurf enthaltenen leistungsrechtlichen Selbsthilfemöglichkeiten hinweisen.

 

Herr Künzer hätte sich mehr von der Bleiberechtsregelung versprochen und eine Vereinfachung für die betroffenen Menschen erhofft. Er bedanke sich für die Hinweise der Verwaltung.

 

Herr Schäfer (CDU) begrüßte das legitime Anliegen der 5 Verfasser der Resolution. Da es sich um eine umfangreiche Tischvorlage mit einem komplexen Rechtsproblem handelte, sehe er sich jedoch zur Verabschiedung der Resolution außerstande. Er sähe jedoch die Möglichkeit die Resolution bis zur  nächsten Ratssitzung zu beraten und dort zu entscheiden. Im weiteren Verlauf der Diskussion unterstützte Herr Prof. Hartmann die vorstehenden Aussagen.

 

Die Ausschussvorsitzende, Frau Höller-Radtke, unterstrich die Eilbedürftigkeit der Beschlussfassung. Die darin geäußerten Anregungen und Wünsche könnten nur dann umgesetzt werden, wenn die zuständigen Stellen hierüber rechtzeitig, das hieße, vor Veröffentlichung des angekündigten Erlasses, in Kenntnis gesetzt würden.

 

Herr Schnitzer bedankte sich bei den Verfassern der Resolution und entnahm der Reaktion, dass hinsichtlich der Korrekturwünsche der Verwaltung keine Bedenken bestanden.

 

Aufgrund der Dringlichkeit warb auch Herr Müller dafür,  die Resolution im Sozial- und Gesundheitsausschuss zu beschließen.

 

Unter Hinweis auf die übliche Praxis, dass bei Beratungsbedarf einer Fraktion das Thema von der Tagesordnung genommen werde, bat Frau Willms, den Resolutionsbeschluss in der nächsten Ratssitzung zu fassen.

 

Für Herrn Helg fehlte zur Beschlussfassung noch eine Stellungnahme der staatlichen Verwaltung, d h des Innenministers NRW.

 

Frau Scheidt trat dafür ein, die Änderungshinweise der Verwaltung zu übernehmen und richtete den Appell an alle Ausschussmitglieder, wegen der kurzen Fristen jetzt zu entscheiden. Die Verfasser der Resolution seien bekannt und seriös, deshalb hätten diese ihr volles Vertrauen. Eine Verschiebung der Entscheidung bis zur Ratssitzung käme aufgrund der Ladungsfristen nicht mehr in Betracht.

 

Herr Schäfer (CDU) und Frau Lürken vertraten weiterhin die Ansicht, dass die Verabschiedung der Resolution eine Beschlussfassung bedeute, die der Vorbereitung in der Fraktion bedürfe. Auch sei es unverantwortlich etwas zu beschließen, ohne vorher die Texte gelesen zu haben.

 

Frau Scheidt erwiderte hierauf, dass alle in einem Boot säßen, denn auch sie habe den Text erst am Sitzungstag erhalten.

 

Sowohl Frau Schulz als auch Herr Müller richteten an alle Ausschussmitglieder den Appell, sofort zu entscheiden, da nur eine kurze Reaktionszeit zu Verfügung stehe und die Verwaltung ihre rechtliche  Änderungshinweise vorgetragen habe.

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Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss sodann Mehrheitlich mit 1 Gegenstimme:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt die aus der Anlage ersichtliche Resolution und beauftragt die Verwaltung diese der Landesregierung des Landes Nordhein-Westfalen zuzuleiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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