07.12.2006 - 6 Offene Ganztagsschulehier: Benutzung städtisch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Schulz führt aus, dass aus ihrer Sicht Auswirkungen der Offenen Ganztagsschule an             Grundschulen im Hinblick auf die bevorzugte Bereitstellung von Sportstätten gegenüber der Vereinsnutzung in einigen Stadtbezirken gut zu laufen scheint und in anderen nicht. Sie verliest ein Schreiben des Bezirksamtes Richterich an die Sportvereine, die Turnhallen im Stadtbezirk Richterich nutzen. Ratsfrau Schulz weist daraufhin, dass der Inhalt dieses Schreibens nicht dem Beschluss entspricht, den der Sportausschuss in dieser Sache gefasst hat. Die Offene Ganztagsschule hat  danach zwar Priorität gegenüber dem Vereinssport, jedoch kein absolutes Nutzungsrecht.

Frau Schäfer  weist darauf hin, dass sie für die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung für das Projekt „ Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ beim Stadtsportbund Aachen e.V. zuständig ist. Sie führt an, dass immer wieder das Problem auftaucht, dass von Schulen z.T. in Turnhallen die Zeit bis 16.00 Uhr pauschal für jeden Wochentag beantragt wird. Dabei erfolgen teilweise auch außersportliche Nutzungen in diesen Zeiten in den Turnhallen, wie z.B. durch Theatergruppen u.ä.. In Gesprächen mit Schulleitungen wird auch immer wieder vorgebracht, dass es sich um „ ihre“ Turnhallen handelt. Sie weist allerdings auch daraufhin, dass es zum weitaus überwiegenden Teil gelungen ist gute Regelungen zwischen Schulen und Vereinen zu finden.

Der Vorsitzende, Ratsherr Herff, verliest den Beschluss, den der Sportausschuss am 12. Mai             2005 in Bezug auf die Benutzung der städtischen Sportstätten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule einstimmig gefasst hat.

In der sich anschließenden Diskussion, an der sich die Herren Schabram, van Booven, Bruynswyck, Herff und Suchotzki sowie Frau Schäfer und Ratsfrau Schulz beteiligen, wird deutlich, dass der  Beschluss vom 12.Mai 2005 bestehen bleiben soll. Der Wille des Sportausschusses, der hinter diesem Beschluss steht, soll allerdings aufgrund der aufgetretenen Problematik nochmals deutlich dargestellt werden.

 

 

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Beschluss:

Der Sportausschuss nimmt den Bericht über die Gesamtsituation hinsichtlich des Sports im Zusammenhang mit den Offenen Ganztagsschulen zur Kenntnis. Er fasst einstimmig folgenden Beschluss:

            Grundsätzlich bleibt der Beschluss des Sportausschusses vom 12.Mai 2005 bestehen.

            Es erscheint jedoch wichtig in diesem Zusammenhang nochmals deutlich darzulegen, was nach dem Willen des Sportausschusses hinter diesem Beschluss steht und zu beachten ist.

 

 

Generell hat lehrplanmäßiger Sportunterricht Vorrang vor allen anderen Nutzungen in und auf städtischen Sportstätten wochentags in der Zeit bis 16.00 Uhr bzw. bei Schwimmhallen bis 16.10 Uhr. In der Rangfolge folgt dann die Nutzung der städtischen Sportstätten in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr bzw. 16.10 Uhr für Nutzungen im Rahmen der Offenen Ganztagsschulen. Dabei wird allerdings vorausgesetzt, dass in den Sportstätten auch Sport betrieben wird und sie nicht für andere Aktivitäten im Rahmen der Angebote der Offenen Ganztagsschule genutzt werden. Es wird erwartet, dass die Schulen in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Aachen e.V. und den betroffenen Vereinen nach Möglichkeiten suchen die Vereinsnutzungen nur so weit einzuschränken, wie dies für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Sportangebotes im Rahmen der Offenen Ganztagsschule erforderlich ist. Außerdem sind Veränderungen in der Nutzung der Sportstätten dem Sportamt bzw. den Bezirksämtern mitzuteilen, damit von dort aus die Nutzungszeiten widerrufen und evtl. anderen  Nutzern zur Verfügung gestellt werden können.

Der Sportausschuss spricht sich dafür aus, dass dieser Beschluss in einer der nächsten Sitzungen des Schulausschusses bekannt gegeben wird. 

            Die Verwaltung wird beauftragt allen beteiligten Stellen diese Darlegungen mitzuteilen. 

 

 

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