06.06.2006 - 4 Mobilfunkanlagen in Oberforstbachhier: Sachstand

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 

Herr Blum verwies darauf, dass schon das Expertenhearing zum Thema EMF im Jahre 2002 deutlich gemacht habe, dass gesundheitliche Gefahren durch Sendemasten bisher nicht nachgewiesen worden seien. Die bislang festgesetzten Grenzwerte seien insoweit eher als willkürlich anzusehen. Umgekehrt wollten aber viele Menschen möglichst störungsfrei ein Handy benutzen, was wiederum eine flächendeckende Netzversorgung erforderlich mache.

 

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass es im Hinblick auf die Festlegung von Vorsorgewerte immer noch ein Forschungsdefizit gäbe. Sie hoffe, dass derzeit beauftragte Forschungsprojekte klarstellende Ergebnisse liefern würden.

 

Frau Witulski fragte an, ob gleichwohl im Hinblick auf die Ängste der betroffenen Menschen eine Möglichkeit bestehe, den dritten Mast in Oberforstbach zu verhindern.

 

Dies wurde von Frau Beigeordnete Nacken unter Hinweis auf die bereits unter TOP 3 erläuterten Verfahrenszuständigkeiten verneint. Die vorliegenden Verhältnisse, insbesondere die bestehenden Abstände zu sensiblen Nutzungen, gäben grundsätzlich keine Veranlassung, im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen mit den Mobilfunkbetreibern zu verhandeln. Dennoch bot sie an, nach der Errichtung des dritten Mastes Messungen zu veranlassen um klarzustellen, dass auf der Grundlage bestehender Vorsorgewerte keine Gefährdung für die Nachbarschaft anzunehmen sei. Bei einer solchen Messung würden dann auch die Wechselwirkungen mit allen an diesem Standort bestehenden Masten berücksichtigt. Auf die Frage, ob Alternativstandorte angeboten werden könnten verwies sie darauf, dass Alternativstandorte im Umkreis von 100 bis 150 Meter gefunden werden müssten, da die Standorte sich in die Netzplanung der Betreiber einfügen müssten.

 

Ratsfrau Lürken stellte fest, dass nach ihrer Auffassung die Verwaltung mit diesem sensiblen Thema verantwortungsvoll umgegangen sei. Sie begrüßte das Angebot zur Messung und warb dafür, auch in Zukunft dem Vorgehen der Verwaltung Vertrauen entgegen zu bringen.

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Beschluss:

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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