31.10.2006 - 16 Städteregion - Auswirkungen auf den Umweltbereich

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Beratung

 

Frau Beigeordnete Nacken berichtet, dass es einen Auftrag an die Fachverwaltungen von Stadt und Kreis Aachen gegeben habe, gegenseitig abzustimmen, inwieweit die Zusammenführung einzelner Aufgabenbereiche in der Städteregion sinnvoll sei oder nicht.

 

Ergebnis der intensiven Abstimmungen sei gewesen, dass eine Verlagerung des gesamten Umweltbereiches in die Städteregion nicht erfolge. Lediglich 2,5 Stellen würden nominell in die Städteregion ausgegliedert; darunter Aufgaben aus dem Bereich der Unteren Abgrabungsbehörde, der Unteren Fischereibehörde, des Artenschutzes (insbesondere CITES-Bescheinigungen) und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde. In einem Grundsatzbeschluss sei dies durch den Rat der Stadt auch bestätigt worden.

 

Aktuell werde nicht diskutiert, den Bereich der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung in die Städteregion zu verlagern. Sei dies jedoch der Fall, müsse möglicherweise auch nochmals über eine Verlagerung des Umweltbereichs geredet werden.

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