17.08.2006 - 8 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungspl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Für die Verwaltung berichtet Herr Müller, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Bericht zur Kenntnis genommen habe, und gibt sodann das Wort weiter an Herrn Dr. Hohle, der im Auftrag des Investors die verkehrliche Erschließung untersucht hat.

 

Herr Dr. Hohle berichtet, dass zwischenzeitlich der Untersuchungsbericht weitergeführt worden sei, der die verkehrliche Erschließung des Projektes mit 28.000 qm Verkaufsfläche und 600 geplanten Stellplätzen auf den oberen Geschossen behandele. Von insgesamt 7 – 8 Ansätzen hätten sich zwei Grundsatzlösungen herauskristallisiert. Derzeit werde eine Abwandlung der Variante B favorisiert, die eine gekrümmte und in die Stiftstraße hineinführende Rampe vorsehe. Diese Realisierungsvariante werde vorgeschlagen und für konsensfähig gehalten, obwohl sie nicht ermögliche, von der Kaiserplatzgalerie in Richtung Hansemannplatz zu fahren. Im weiteren Verlauf des Berichtes geht Herr Dr. Hohle auf die mit der Variante verbundene Verkehrserschließung für den Individualverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr, Fußgänger und Radfahrer ein.

 

Die sich anschließende Diskussion beginnt Herr Kühn mit dem Hinweis, dass er Probleme mit der Verkehrsführung erwarte und die Aufgabe, eine geeignete verkehrliche Erschließung aufzuzeigen, als nicht gelöst ansehe, weil von der Kaiserplatzgalerie aus keine Verbindung in Richtung Heinrichsallee/ Hansemannplatz geschaffen werde. Auch von der Stiftstraße kommend könne nicht mehr unmittelbar bis zur Heinrichsallee gefahren werden.

 

Herr Dr. Hohle bezeichnet den Umstand als Manko, dass es tatsächlich nach dieser Planung nicht möglich sei, in Richtung Hansemannplatz zu fahren. Dies sei jedoch auch heute schon für den aus der Stiftstraße kommenden Lieferverkehr nicht möglich, sodass sich diese Situation im Grunde durch die Planung nicht verändern würde.

 

Der Vorsitzende, Herr Höfken, stellt klar, dass infolge der Planung der Verkehr von der Stiftstraße nur noch über den Kaiserplatz abfließen könne.

 

Für die SPD-Fraktion begrüßt Herr Jansen das Projket, obwohl er „Bauchschmerzen“ mit dem Verkehrskonzept habe. Das Untersuchungsgebiet müsse erweitert werden, da sich verkehrliche Auswirkungen z. B. auch auf die Aretzstraße, wo sich eine Schule befinde, oder bis zur Josefstraße ergeben würden. Außerdem bestehe bereits heute an der Fußgängerfurt in der Heinrichsallee ein Problem, da der mittlere für den Busverkehr vorbehaltene Fahrbahnteil nicht in die Signalisierung eingebunden sei. In Anbetracht der heute schon hohen Feinstaubbelastung am Kaiserplatz wirke sich zusätzlicher Verkehr nicht förderlich aus. Obwohl von den 600 Stellplätzen lediglich 480 neu entstehen würden, da heute schon 120 auf dem Taeter-Gelände vorhanden seien, sollten möglichst weitere Gespräche über die Anzahl der Stellplätze geführt werden. Außerdem sei zu überlegen, wie sich die Situation im Weihnachtsverkehr bei einem möglichen Rückstau infolge einer Parkhausbelegung darstelle. Für die ASEAG ergäbe sich durch den Wegfall der Busspur im Abschnitt des Alleenringes zwischen Adalbertsteinweg und Stiftstraße eine erhebliche Änderung.

 

Als Vertreter der FDP-Fraktion teilt Herr Pabst die vorgetragenen Bedenken, fordert aber dazu auf, trotz der offenen Fragen das Projekt nicht aufzuhalten. Hinsichtlich der Aufteilung des fließenden Verkehrs stellt er die Frage, wie es seitens des Gutachtens zu der Annahme gekommen sei, dass

50 % des Verkehrs in Richtung Adalbertsteinweg und weitere 50 % in Richtung Wilhelmstraße abfließen würden, obwohl die Hälfte des Verkehrs über den Hansemannplatz anreisen würde. Außerdem bittet er den Gutachter um Auskunft, was passieren würde, wenn in der Praxis mehr Verkehr, z.B. 75 %, den Adalbertsteinweg ansteuern würde.

 

Herr Dr. Hohle berichtet, dass die Verteilungsströme anhand der Siedlungsstrukturen ermittelt worden seien und eine alternative Routenwahl bei Hin- und Rückfahrt oftmals zu beobachten sei. Dabei komme dem Alleenring wegen seiner starken Führungskraft besondere Bedeutung zu. Für Verkehre z. B. in Richtung Vaalser Straße sei es nahezu gleichgültig, ob sie den Alleenring in die eine oder die andere Richtung befahren würden.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert Frau Paul die Anzahl der Stellplätze und schlägt vor, diese zu reduzieren. Der Kaiserplatz sei schließlich umfangreich ausgebaut und die Netzmasche Hansemannplatz mit hohen Kosten optimiert worden. Außerdem bestehe bereits ein Überangebot bei den Parkhauskapazitäten. Da am Kaiserplatz der drittgrößte ÖPNV-Haltepunkt der Stadt zu finden sei, wäre es schön, wenn der Investor sich in dieser Hinsicht innovativ zeigen würde.

 

Herr Dr. Hohle rechtfertigt die Stellplatzanzahl mit dem Hinweis darauf, dass es von Vorteil sei, wenn die anreisenden Fahrzeuge schnell von der Straße in das Parkhaus geführt würden, um durch Parksuchverkehr entstehende Belastungen zu vermeiden. Bei der Leistungsfähigkeitsberechnung sei sehr vorsichtig vorgegangen worden. So sei beispielsweise der gesamte objektbezogene Verkehr als Neuverkehr berechnet worden, obwohl dies tatsächlich nur 50 – 70 % sein dürften.

 

Als Vertreter der CDU-Fraktion wünscht sich Herrn Janßen ebenfalls Verbesserungen des Verkehrskonzeptes. Die Anzahl der Stellplätze müsse jedoch in Relation zur Verkaufsfläche gesehen werden, da der Investor möglicherweise Stellplatzablösebeiträge zahlen müsste. Herr Janßen fragt nach, warum das Linksabbiegen in Richtung Heinrichsallee nicht ermöglicht werden könne und ob bereits bedacht worden sei, dass zusätzlicher Verkehr im Zusammenhang mit dem Neubau des Justizzentrums entstehen werde.

 

Herr Dr. Hohle antwortet, dass eine Linksabbiegemöglichkeit zu begrüßen sei, aus Gründen der Leistungsfähigkeit aber nicht realisiert werden könne. Bei der Frage der Spitzenbelastung sei die Entwicklung der Tagespegel entscheidend. Durch die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten sei bereits eine Änderung der abendlichen Spitzenwerte verursacht worden. Die angekündigte Freigabe der Ladenöffnungszeiten werde diesen Effekt noch verstärken.

 

Für die CDU-Fraktion begrüßt Frau Breuer, wenn möglichst viele Stellplätze geschaffen würden, weil das den Parksuchverkehr vermeiden würde. Es liege im Interesse des Investors, den Kunden die schnellstmögliche An- und Rückfahrt zu ermöglichen.

 

Die ASEAG stehe hinter dem Projekt, so erläutert Herr Paetz, auch wenn auf ein Teilstück der Busspur verzichtet werden müsse, weil ohne diesen Wegfall die Realisierung noch schwieriger werden würde.  Es müsse aber sichergestellt werden, dass die Knotensignalisierung auch in Zukunft flüssigen Linienverkehr ermögliche. In Anbetracht der geplanten Aufstockung des C&A-Parkhauses in der Stiftstraße sei der mit 600 Stellplätzen verbundene Verkehr tatsächlich als Neuverkehr zu werten. Da die umliegenden Parkhäuser z. Z. nicht ausgelastet seien, solle über die Stellplatzanzahl nochmals nachgedacht werden.

 

Der Vorsitzende, Herr Höfken, wirft die Frage in den Raum, ob der Verkehr sich verringern oder mehr Parksuchverkehr entstehen würde, wenn weniger Parkplätze angeboten würden.

 

Herr Jahn warnt, dass die Attraktivität der Parkplatzsituation zu einer Reduzierung der ÖPNV-Nutzung führen könne. Im weiteren Verlauf seines Wortbeitrages fragt er nach dem Zustandekommen der Stellplatzanzahl und dem Kostenträger für eine mögliche Fördermittelrückzahlung.

 

Herr Dr. Hohle beantwortet die Frage des Herrn Jahn in Bezug auf die Rückstaulängen, dass man mit den Berechnungen auf der sicheren Seite liegen würde und der großzügige Rückstauraum nicht zwingend in Anspruch genommen werden müsste. Zur Beantwortung der Frage nach einer Mehrbelastung der Aretzstraße  trägt Herr Dr. Hohle eine überschlägige Berechnung vor, wonach bei einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 240 Fahrzeugen in der Spitzenstunde ca. 25 %, somit 60 Kfz, Mehrbelastung für den Adalbertsteinweg bedeuten würden. Da sich dieser Verkehr auf mehrere Richtungen verteilen würde, könne für die Aretzstraße nur mit maximal einem Fahrzeug mehr pro Signalumlauf gerechnet werden.

 

Frau Nacken berichtet, dass der Investor zunächst die Einrichtung von 700 Stellplätzen gewünscht habe. Doch auch für den Investor handele es sich um eine teure Investition, die unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit betrachtet werde. Die mit dem Projekt verbundene Stellplatzverpflichtung sei noch nicht konkret berechnet worden, da dies im derzeitigen Planungsstand noch nicht möglich sei. Hinsichtlich der für den Umbau des Kaiserplatzes gezahlten Fördermittel bestehe eine Bindungsfrist.

Herr Niederhäuser ergänzt, dass die Rückzahlungsverpflichtung zeitlich anteilig in Relation zur Bindungsfrist entstehe und dem Investor über einen städtebaulichen Vertrag auferlegt werde.

 

Herr Schulz befürchtet, dass der abfließende Verkehr auch zu einer Mehrbelastung von Friedrich- und Augustastraße sowie des Umfeldes führen könne. Auf seine Fragen, ob die Nutzung der Stellplätze gegen Entgelt vorgesehen sei und für welche Lieferverkehre die geplante Rampe geeignet sein werde, geht Herr Dr. Hohle ein.

 

Herr Dierke von der für den Investor tätigen Bauplanungsgesellschaft weist darauf hin, dass sich die Planung des Objektes an anderen Einkaufszentren orientiere. Bei 28.000 qm Verkaufsfläche seien normalerweise 800 und mehr Stellplätze erforderlich. Aufgrund der besonderen Situation habe der Investor aber bereits die gewünschte Stellplatzanzahl von 700 auf 600 reduziert. Die teure Einrichtung von Stellplätzen sei für den Investor nur interessant, weil ansonsten die Verkaufsflächen nicht wirtschaftlich vermarktet werden könnten. Selbstverständlich sei eine gebührenpflichtige Benutzung der Stellplätze geplant, es könne aber nicht ausgeschlossen werden, ob einzelne Mieter der Geschäftsräume ihren Kunden einen Bonus einräumen würden. Die Einbindung des Parkhauses in das städtische Parkleitsystem und eine Kooperation mit einem benachbarten Parkhausbetreiber seien geplant, sodass bei Belegung der Stellplätze der zulaufende Verkehr umgeleitet werden könne.

 

Abschließend gibt der Vorsitzende, Herr Höfken, zur Kenntnis, dass das Parkhaus der Justiz das allgemeine Stellplatzangebot nicht erweitern würde, da es aus Sicherheitsgründen nach Dienstende geschlossen werde.

 

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht des Verkehrsgutachters und der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die weitere Ausarbeitung der Verkehrserschließung über eine Tiefgaragenrampe in der Stiftstraße (zwischen Heinrichsallee und Kaiserplatzumfahrt).

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage