17.08.2006 - 19 Hüttenstraße von Philipsstraße bis Berliner Rin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beschließt auf Grund

S           der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie

S           der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 01.10.1971 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 30.06.1988 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 12.07.1988)

die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage Hüttenstraße von Philipsstraße bis Berliner Ring zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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