18.05.2005 - 20 A. Bebauungsplan Nr. 863 - Gewerbegebiet Neuen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Zusätze:
- Verfasser : A 61/20 //Dez.III
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 18.05.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Die Vorsitzende des Planungsausschusses, Bürgermeisterin Verheyen, spricht kurz die Gründe für die Änderung dieses Bebauungsplanes an, verweist auf die Beratung im Fachausschuss und gibt die mehrheitliche Empfehlung des Ausschusses zur entsprechenden Beschlussfassung bekannt.
Ratsherr Rau führt hierzu aus, dass die Fraktion der Grünen die Änderung des Bebauungsplanes ablehne, die Gründe hierfür bereits mehrfach dargelegt wurden, er hierauf verweise und seine Fraktion daher dem Beschlussvorschlag nicht folgen werde.
Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt mehrheitlich den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage und der Beteiligung der Behörden sowohl zur Änderung Nr. 90 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen als auch zum Bebauungsplan Nr. 863 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd - zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt bei 11 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mit Mehrheit die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 863 -Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd- gemäß § 4a in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Streichung der Zulässigkeit der mit (*) gekennzeichneten Anlagen unter Pkt. 1.1 der Schriftlichen Festsetzungen
- Ergänzung der Schriftlichen Festsetzungen unter Pkt. 1.1, dass genehmigungsbedürftige Anlagen, die einer Genehmigung nach § 4 BImSchG bedürfen, generell unzulässig sind
Er weist die Stellungnahmen der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange zurück und beschließt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 863 -Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd – für den Planbereich an der Neuenhofstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung mit Umweltbericht hierzu.
Darüber hinaus beschließt er die Änderung Nr. 90 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen.
Anlagen zur Vorlage
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