15.03.2006 - 11 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Ohne Wortbeitrag genehmigt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte einstimmig bei 1 Enthaltung die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher Herrn März und Herrn Hugot am 01.03.2006 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW empfehlen die Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Eupener Straße, Heidweg- A 198 im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen den rückwärtigen Grenzen der Bebauung Eupener Straße 271, 279 und 281, dem Heidweg, der rückwärtigen Grenze der Bebauung an der Eupener Straße (Haus Nr. 376a bis zur Einmündung Grindelweg) und der Eupener Straße zu fassen.

 

Städtebauliche Ziele

1. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

2.            Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

3.            Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

4.            Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

gez. März                        gez. Hugot

Bezirksvorsteher                                    Mitglied der Bezirksvertretung