09.08.2006 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 09.08.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Beratung
Schriftliche Fragen liegen nicht vor.
Die nachfolgend aufgeführte mündliche Frage wird von Herrn Paul Rütgers, Aachen, an die Verwaltung gerichtet:
„Es geht um die Kockerellstraße, die als Fußgängerzone ausgezeichnet ist und für die Anwohner als ein wesentlicher Punkt der Wohnqualität gilt.
Leider trifft dies wegen der Belästigung durch Fahrradfahrer in beiden Richtungen nicht zu.
Wie bekannt, ist es erst vor einigen Wochen an der Rampe im oberen Bereich zu einem Unfall gekommen, bei dem ein Mädchen schwer verletzt wurde. Täglich werden vor allen Dingen Kinder, ältere Mitbürger, Patienten der Frauenarztpraxis, Kunden der Geschäfte insbesondere im Engpass zu den Restaurants gefährdet.
Da es sich bei der Kockerellstraße um die kürzeste Verbindung von der Stadtmitte zur TH und umgekehrt handelt, ist die Frequentierung vor allen Dingen während der Semester extrem hoch. Zu den „Stoßzeiten“ wurden 100 und mehr Fahrräder gezählt. Die vorhandenen Umleitungsschilder – keine Verbotsschilder wie z.B. in der Krämerstraße – werden aufgrund der Positionierung nicht wahrgenommen bzw. nicht beachtet. Hinweise an die Fahrradfahrer werden mit Beleidigungen, obszönen Gesten und Bedrohung quittiert.
Wir nehmen daher die heutige Sitzung wahr, um auf den Missstand hinzuweisen. Entsprechende Maßnahmen sollten veranlasst werden.“
Zu der Frage findet eine Diskussion statt, an der Herr Bezirksvorsteher März, Herr Dr. Otten und Herr Nöcker teilnehmen und sich für eine Unterstützung des Anliegens aussprechen. Auf Anregung von Herrn Bezirksvorsteher März stellt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dann einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag an die Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Fahrradfahren in der Fußgängerzone Kockerellstraße
durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Gleiches gilt für die Fußgängerbereiche obere Pontstraße und Wirichsbongardstraße.