09.08.2006 - 20 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur ...

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Beschluss:

 

Ohne Wortbeitrag genehmigt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte bei 1 Enthaltung einstimmig die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher Herrn März und Herrn Helg am 05.07.2006 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

 

Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW empfehlen die Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Louis-Beissel-Straße- im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen dem I.-Rote-Haag-Weg, der St. Vither-Straße, der Siegelallee und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung Flandrische Straße zu fassen.

 

Städtebauliche Ziele:

1. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g.               Bereich

2. Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken

3. Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung

4. Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

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