15.03.2006 - 4 Antrag auf Änderung des Gebietsentwicklungsplan...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Günther vom Planungsamt ist anwesend; er nimmt auf die Vorlage Bezug und erläutert den Sachstand. Das Planungsamt ist beauftragt worden, eine Gebietsentwicklungsplanänderung zu beantragen, um dem OBI-Markt einen Alternativvorschlag zu unterbreiten. Der vorhandene regionale Grünzug genießt hohen Schutz und es gibt nur die Möglichkeit über die Änderung dieses Planes eine Bauflächenentwicklung zu erhalten. Hierzu bedarf es eines landesplanerischen Ausgleiches. Es wurde kein Vorschlag der Verwaltung abschließender Art eingebracht, weil innerhalb der Verwaltung unterschiedliche Auffassungen bzw. Bedenken vorhanden sind. Er bittet deshalb dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, damit das Planungsamt die Angelegenheit erneut vorbereiten kann. Das eventuelle Ergebnis würde dann in der Bezirksvertretungssitzung vorgestellt werden, damit anschließend die Angelegenheit an die Bezirksregierung zur Entscheidung weitergeleitet werden kann.

 

Herr Philipp von der CDU-BF begrüßt, dass weitergehende Überlegungen erfolgen sollen.

 

Herr Blum von der FDP-BF sieht den vorliegenden Vorschlag als richtige Lösung an.

Dass die Stadt Aachen sich für die Umsiedlung des OBI-Marktes in unmittelbarer Nähe einsetzt begrüßt er, es geht immerhin um Arbeitsplätze.

 

Herr Müller von der SPD-BF teilt mit, dass der OBI-Markt an der jetzigen Stelle nicht verbleiben kann und  in unmittelbarer Nähe wieder angesiedelt werden soll. Deshalb muss eine Tauschfläche gefunden werden.

 

Frau Prolingheuer-Griese von der Grünen-BF befürwortet den Erhalt des regionalen Grünzuges. Sauerstoffzufuhr sei für eine Stadt besonders wichtig.

 

Es ergeht einstimmig folgender

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung, einen Beschlussvorschlag über die Auswahl einer konkreten Ersatzfläche unter Beteiligung der Bezirksvertretung Aachen-Brand, des Umweltausschusses  und des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses zur Entscheidung vorzulegen.

 

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Anlagen zur Vorlage