23.08.2006 - 4 Änderung Nr. 82 des Flächennutzungsplanes 1980 ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Ratsfrau Lürken teilt mit, dass der Landschaftsbeirat den Umweltausschuss in seiner letzten Sitzung darüber informiert hat, dass die vorhandene Hecke in voller Breite an der Vennbahn an diesem Standpunkt nicht erhalten werden kann. Sie bittet um Mitteilung, ob zwischenzeitlich Kosten genannt werden können, die für den Erhalt der Hecke anfallen würden.

Eine weitere Verlagerung der Bebauung in die tiefere Fläche der Grundstücke hält sie nicht für erstrebenswert.

 

Herr Krott von der SPD-BF teilt mit, dass es sich bei dem vorstehenden Gelände in großen Teilen um eine Industriebrache handelt. Der Abriss des Kalkwerkfabrikgebäudes hat von den Höhenlinien her den Vorteil gebracht, dass die Belange der Fraktionen sind berücksichtigt werden konnten.

Eine weitere Verbesserung sieht er bei den Straßen Arensgasse und Pützgasse, die ihre ursprüngliche Begehbarkeit wieder erhalten.

 

Frau Prolingheuer-Griese von der Grünen-BF beantragt für ihre Fraktion, dass die angesprochene Weißdornhecke unter Landschaftsschutz gestellt wird. Sie hat beim Umweltamt erfahren, dass auf Empfehlung des Landschaftsbeirates der Landschaftsplan dahingehend abgeändert werden soll, dass die vorhandene Hecke in voller Breite geschützt wird. Weiterhin teilt sie mit, dass viele Bürger sich darüber beschwert hätten, dass an der Vennbahn innerhalb des Bahnbogens nicht gebaut werden darf.

 

Herr Philipp von der CDU-BF schließt sich den Ausführungen von Ratsfrau Lürken an und bittet die Problematik bezüglich der Hecke zu prüfen. Die Wegeverbindung, der Schutz der Umwelt in der Umgebung und der Bereich Bahnbogen sind abgearbeitet, so dass in naher Zukunft mit Erstellung des Bebauungsplanes gerechnet werden kann.

 

Herr Müller von der SPD-BF teilt mit, dass der vorliegende Plan Parkplätze und Gehwege vorsieht. Es ist an manchen Stellen nicht genau erkennbar, ob eine Gehwegbreite von 2 m neben den eingezeichneten Parkplätzen vorhanden ist.

 

Frau Buchkremer vom Fachbereich Umwelt nimmt auf die Vorlage Bezug und teilt ergänzend mit, dass auf Empfehlung des Landschaftsbeirates sich die Hecke in einem öffentlichen Bereich befinden muss, damit sie geschützt werden kann. Da die Fläche der Weißdornhecke auf privatem Grundstück liegt, wurde die Angelegenheit im Umweltausschuss ausführlich diskutiert. Im Moment wird die Hecke durch den Bebauungsplan geschützt, dennoch hat der Eigentümer das Bestimmungsrecht. Bei Erwerb der Fläche bei einem Grundstückswert von ca. 320 Euro/m² bei 230 m Hecke wären 360.000 Euro zu zahlen. Die Pflege der Hecke würde jährlich ca. 3.500 Euro betragen. Die im Bereich befindlichen Bäume sind mit Spezialgeräten zu pflegen und diese Pflege würde mit ca. 1.000 Euro jährlich anzusetzen sein. Die Fachverwaltung rät deshalb davon ab, diese Fläche öffentlich zu widmen; dennoch sollen weitere Gespräche mit dem Investor geführt werden, um die Hecke „auf Stock“ zu setzen.

 

Ratsfrau Lürken dankt Frau Buchkremer für ihre Ausführungen. Im Umweltausschuss ist die Problematik nicht so ausführlich vorgetragen worden und im Hinblick auf die genannten Zahlen wird es schwer sein, die Hecke so zu erhalten. Sie begrüßt die Hartnäckigkeit der Fachverwaltung für den Erhalt der Hecke.

 

Herr Blum von der FDP schließt sich den Ausführungen von Ratsfrau Lürken an. Im Hinblick auf die Höhe der Kosten kann die Stadt die Pflege für die Hecke nicht übernehmen. Er hält den Vorschlag der Fachverwaltung, die Hecke auf Stock zu setzen, für die beste Lösung. Die Bäume sind vom Landschaftsbeirat als erhaltenswert angesehen worden. Er hält es nicht für erstrebenswert, dass die Bebauung weiter in den hinteren Bereich verlagert wird.

 

Frau Klamke vom Planungsamt verweist auf den Bebauungsplans und teilt auf die zuvor von Herrn Müller gestellte Frage mit, dass die Gehwege auf 1,50 m Breite festgelegt wurden.

 

Frau Prolingheuer-Griese von den Grünen-BF hat festgestellt, dass auf der gegenüber liegenden Seite der Bürgersteig sehr schmal ist und Kinderwagen und Rollstuhlfahrer kaum Platz haben. Sie bittet um Überprüfung, ob durch Wegfall von Parkplätzen die Bäume an der Niederforstbacher Straße nicht erhalten bleiben können.

 

Bezirksvorsteher Henn verweist auf einen grundsätzlichen Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Brand, wonach bei neu zu erstellenden Bebauungsplänen die Gehwege grundsätzlich auf 2 m Breite festgelegt werden sollen.

 

Auf die Frage von Frau Prolingheuer-Griese teilt Frau Klamke mit, dass die Parkplätze an der Niederforstbacher Straße speziell so gelegt worden sind, um eventuelles Wildparken an dieser Stelle zu verhindern.

 

Ratsherr Schabram verweist auf den Beschluss des Umweltausschusses, in dem die restlichen Freiflächen in diesem Bereich als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden sollen.

 

Die Bezirksvertretung Brand stimmt dem zu und fasst infolgedessen einstimmig folgenden

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 882

   Niederforstbacher Straße, An der Vennbahn – in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss die Änderung Nr. 82 des Flächennutzungsplanes 1980 öffentlich auszulegen.

Darüber hinaus empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Brand die noch nicht unter Landschaftsschutz stehenden Flächen dem Landschaftsschutz zuzuführen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1383&TOLFDNR=14556&selfaction=print