23.08.2006 - 6 Umgestaltung hinterer Eingangsbereich Friedhof/...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Es wird mündlich berichtet.
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 23.08.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Beratung
Frau Krott berichtet, dass in letzter Zeit häufig Probleme auf dem hinteren Parkplatz des Friedhofes in der Erberichshofstraße, insbesondere zu Sperrmüllterminen in Brand aufgetreten sind. Campingwagen werden abgestellt, weil die Inhaber mit verschiedenen Nationalitäten den Ortsteil Brand zu Sperrmüllterminen aufsuchen, diesen sammeln und nicht mehr brauchbare Gegenstände auf dem Parkplatzgelände einfach ablagern. Kurzfristig wurde der Parkplatz deshalb im August während des Sperrmülltermins gesperrt, um nach Lösungen zu suchen.
Herr Michael Ludwigs vom Aachener Stadtbetrieb unterbreitet 3 Lösungsvorschläge:
a) Das Eingangstor des Friedhofes wird versetzt, d. h. der Parkplatz (der zum Friedhofsgelände gehört) wird in den Friedhofsbereich integriert.
b) Es wird eine Höhenbegrenzung mit s. g. T-Trägern angebracht. D. h. rechts und links jeweils ein Träger im Eingangsbereich sowie ein Träger quer mit einer Höhe von 2,20 m. Die Höhenbegrenzung wird kenntlich gemacht. Es wurden bereits gute Erfahrungen auf dem Friedhof Neuköllner Straße mit dieser Lösung gemacht.
c) Eine Schranke wird eingebaut - die allerdings mehr Kosten verursacht als die ersten beiden Lösungen - und der fußläufige Eingangsbereich zum Friedhof wird mit Pollern versehen.
Herr Blum von der FDP favorisiert den Vorschlag mit der Höhenbegrenzung. Besonders weil bereits einschlägige Erfahrungen gesammelt wurden und geringe finanzielle Mittel nötig sind.
Herr Müller von der SPD-BF hält den Vorschlag mit der Schranke nicht für geeignet und tendiert ebenfalls zum Höhenbegrenzungsvorschlag. Eine Höhenbegrenzung würde die Fahrzeuge fernhalten, die höher als ein PKW mit Klappbox sind. Er möchte wissen, ob die rechtliche Seite bereits geprüft wurde.
Frau Krott wird die Angelegenheit mit dem Fachbereich Verkehr und Tiefbau klären. Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Parkplatz.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den mündlichen
Bericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dem rückwärtigen
Parkplatz des Friedhofes an der Erberichshofstraße eine bauliche Maßnahme –
Höhenbegrenzung durch T-Träger – umzusetzen, die einer missbräuchlichen Nutzung
zukünftig entgegen wirkt.