23.08.2006 - 7 Wegeverbindung zwischen Eilendorfer Straße und ...

Reduzieren

Beratung

Frau Krott bittet Frau Bollwerk vom Rechtsamt der Stadt Aachen, für die Verwaltung den Sachverhalt und die rechtliche Problematik vorzutragen.

 

Frau Bollwerk erklärt, dass es sich bei dem Weg um einen Fußweg handelt, der eine Verbindung zwischen der Eilendorfer Straße und dem Freunder Heideweg darstellt. Der Weg befindet sich nicht auf einer gesonderten Wegeparzelle, sondern verläuft über mehrere private Grundstücke. Wegerechte sind im Grundbuch nicht eingetragen. Im April wurde der Anfang des Weges an der Eilendorfer Straße durch die Eigentümer des Privatgrundstückes mit einem massiven Tor verschlossen.

Dieser Fußweg gilt dann als „kraft unvordenklicher Verjährung“ gewidmeter öffentlicher Weg, wenn er seit 80 Jahren nachweislich als öffentlicher Weg genutzt wurde. Ein solcher öffentlicher Weg darf nicht wie ein Privatweg von Privaten mit einem Tor verschlossen werden.

Der betreffende Weg ist in alten topographischen Karten aus den Jahren 1846 und 1893 eingetragen. Dies sagt über die Nutzung als öffentlicher Weg nicht zwangsläufig etwas aus. Die Ausgestaltung des Weges, die Unterhaltung durch die Stadt Aachen und die Hinweise aus der Brander Bevölkerung sprechen jedoch dafür, dass der Weg seit Menschengedenken als öffentlicher Weg genutzt worden ist.

Zwischenzeitlich wurde mit den Eigentümern Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, die Problematik zu erörtern und eine gemeinsame Lösung zu finden, die den Durchgang zum Brander Wald wieder zulässt.

 

Herr Liebenhoff von der CDU-BF erklärt, dass es sich voraussichtlich um einen s. g. Servitutweg handelt, der von der Bevölkerung seit über 80 Jahren genutzt wurde und bereits im 19. Jahrhundert als Viehtrift von den Bauern benutzt worden ist.

 

Ratsherr Schabram erklärt, dass er die Schwierigkeiten nachvollziehen kann, die mit dem Nachweis der Nutzung als öffentlicher Weg einhergehen können. Denn ob der Weg als öffentlicher Weg oder Privatweg genutzt worden sei, sei schwer zu erkennen. Im Ergebnis sei der Fußweg in beiden Fällen benutzt worden. Daher halte er es für sinnvoll, dem Rechtsamt für die anstehenden Verhandlungen mit den Eigentümern alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Öffentlichkeit des Weges sprechen, wie beispielsweise die bereits vor Jahrzehnten erfolgte Nutzung des Weges durch Schulklassen.

 

Ratsfrau Lürken regt an, zu prüfen ob ein Wegerecht durch eine Dienstbarkeit nach französischem Recht (Servitut) in der Zeit vor Inkrafttreten des BGB (1900) entstanden ist. Derartige Wegerechte müssen nicht im Grundbuch eingetragen sein, erlauben aber dennoch eine Benutzung des Weges.

 

Bezirksvorsteher Henn weist darauf hin, dass vor langer Zeit hohe Mauern entlang des Weges errichtet worden sind, um diesen zu kennzeichnen. Er hält es für Willkür, ohne Absprache dort einfach ein Tor einzubauen.

 

Frau Krott teilt mit, dass bereits ein weiterer Gesprächstermin mit den Eigentümern vereinbart ist.

 

Nach weiterer Diskussion mehrerer Mitglieder der Bezirksvertretung ergeht einstimmig folgender

Reduzieren

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, alle – auch rechtlichen – Möglichkeiten auszuschöpfen mit dem Ziel, eine baldmögliche Öffnung des Weges zwischen der Eilendorfer Straße und dem Freunder Heideweg für die Bevölkerung zu erreichen und den Weg wieder für jedermann zugänglich zu machen.