23.08.2006 - 7 Wegeverbindung zwischen Eilendorfer Straße und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Sachstandsbericht
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 23.08.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Beratung
Frau Krott bittet Frau Bollwerk vom Rechtsamt der Stadt Aachen,
für die Verwaltung den Sachverhalt und die rechtliche Problematik vorzutragen.
Frau Bollwerk erklärt, dass es sich bei dem Weg um einen Fußweg
handelt, der eine Verbindung zwischen der Eilendorfer Straße und dem Freunder
Heideweg darstellt. Der Weg befindet sich nicht auf einer gesonderten
Wegeparzelle, sondern verläuft über mehrere private Grundstücke. Wegerechte
sind im Grundbuch nicht eingetragen. Im April wurde der Anfang des Weges an der
Eilendorfer Straße durch die Eigentümer des Privatgrundstückes mit einem
massiven Tor verschlossen.
Dieser Fußweg gilt dann als „kraft unvordenklicher Verjährung“
gewidmeter öffentlicher Weg, wenn er seit 80 Jahren nachweislich als
öffentlicher Weg genutzt wurde. Ein solcher öffentlicher Weg darf nicht wie ein
Privatweg von Privaten mit einem Tor verschlossen werden.
Der betreffende Weg ist in alten topographischen Karten aus den
Jahren 1846 und 1893 eingetragen. Dies sagt über die Nutzung als öffentlicher
Weg nicht zwangsläufig etwas aus. Die Ausgestaltung des Weges, die Unterhaltung
durch die Stadt Aachen und die Hinweise aus der Brander Bevölkerung sprechen
jedoch dafür, dass der Weg seit Menschengedenken als öffentlicher Weg genutzt
worden ist.
Zwischenzeitlich wurde mit den Eigentümern Kontakt aufgenommen mit
dem Ziel, die Problematik zu erörtern und eine gemeinsame Lösung zu finden, die
den Durchgang zum Brander Wald wieder zulässt.
Herr Liebenhoff von der CDU-BF erklärt, dass es sich
voraussichtlich um einen s. g. Servitutweg handelt, der von der Bevölkerung
seit über 80 Jahren genutzt wurde und bereits im 19. Jahrhundert als Viehtrift
von den Bauern benutzt worden ist.
Ratsherr Schabram erklärt, dass er die Schwierigkeiten
nachvollziehen kann, die mit dem Nachweis der Nutzung als öffentlicher Weg
einhergehen können. Denn ob der Weg als öffentlicher Weg oder Privatweg genutzt
worden sei, sei schwer zu erkennen. Im Ergebnis sei der Fußweg in beiden Fällen
benutzt worden. Daher halte er es für sinnvoll, dem Rechtsamt für die
anstehenden Verhandlungen mit den Eigentümern alle Informationen zur Verfügung
zu stellen, die für die Öffentlichkeit des Weges sprechen, wie beispielsweise
die bereits vor Jahrzehnten erfolgte Nutzung des Weges durch Schulklassen.
Ratsfrau Lürken regt an, zu prüfen ob ein Wegerecht durch eine
Dienstbarkeit nach französischem Recht (Servitut) in der Zeit vor Inkrafttreten
des BGB (1900) entstanden ist. Derartige Wegerechte müssen nicht im Grundbuch
eingetragen sein, erlauben aber dennoch eine Benutzung des Weges.
Bezirksvorsteher Henn weist darauf hin, dass vor langer Zeit hohe
Mauern entlang des Weges errichtet worden sind, um diesen zu kennzeichnen. Er
hält es für Willkür, ohne Absprache dort einfach ein Tor einzubauen.
Frau Krott teilt mit, dass bereits ein weiterer Gesprächstermin
mit den Eigentümern vereinbart ist.
Nach weiterer Diskussion mehrerer Mitglieder der Bezirksvertretung ergeht einstimmig folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, alle – auch rechtlichen – Möglichkeiten auszuschöpfen mit dem Ziel, eine baldmögliche Öffnung des Weges zwischen der Eilendorfer Straße und dem Freunder Heideweg für die Bevölkerung zu erreichen und den Weg wieder für jedermann zugänglich zu machen.