21.03.2006 - 5 II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 - Kreb...

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Beratung

Herr Anhold (SPD) verweist darauf, dass in der Begründung zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 – Krebsstraße unter Ziffer 4 ( Umweltbericht/ Seite 21) sich - 300 Wertepunkte errechnen, aber im Antwortschreiben BUND vom 7.10.2005 von einem Defizit von - 540 Wertepunkte (Seite 31) ausgegangen wird. Er möchte von der Fachverwaltung erklärt bekommen, wie sich diese Diskrepanz

ergibt.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der

II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 – Krebsstraße – in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

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Anlagen zur Vorlage