21.03.2006 - 9 Verbesserter Lärmschutz an der Autobahn A 44hie...

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Beratung

Herr Verheyen (CDU) erklärt, dass die Vorlage der Verwaltung nur als Zwischenbericht anzusehen ist. Erst nach der abschließenden lärmtechnischen Untersuchung des Landesbetriebes Straßenbau NRW würden verbindliche Meßdaten über die Lärmintensität vorliegen. Er geht davon aus, dass die maßgebenden Grenzwerte von tagsüber 70 dB und nachts 60 dB überschritten werden und die Stadt Aachen für zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen aufkommen muß, weil diese über das freiwillige Angebot des Baulastträgers Straßen NRW hinausgehen. Bereits jetzt solle die Verwaltung feststellen, welche Kosten für den zusätzlichen Lärmschutz erforderlich seien. Die Einrichtung einer Ausgabe-Haushaltsstelle “Erweiteter Lärmschutz an der A 44, Bereich Eilendorf”, hält er für dringend nötig. Es ist unzweifelhaft, dass die Anwohner der A 44 geschützt werden müssen.

 

Herr Anhold (SPD) ist ebenfalls dafür, dass die Verwaltung die Kosten für den zusätzlichen Lärmschutz an der A 44, Bereich Eilendorf, ermitteln soll. Er habe aus der Lärmschutzkarte der Stadt Aachen entnommen, dass die Lärmwerte dort relativ hoch seien.

 

Herr Schäfer (SPD) geht es nicht nur um den aktiven Lärmschutz an der Autobahn, für die der Baulastträger zuständig ist, sondern auch um den passiven Lärmschutz, den die Anwohner selbst durchführen müssen.

 

Aufgrund der lautstarken Zwischenrufe aus der Zuhörerschaft schlägt Herr Bezirksvorsteher Dondorf der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf gegen 21.20 Uhr vor, die öffentliche Sitzung erneut zu unterbrechen, damit die anwesenden, vom Autobahnlärm betroffenen Anwohner, ihre Sorgen selbst vortragen und vertreten können.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf beschließt einstimmig, die öffentliche Sitzung zu unterbrechen und Fragen aus dem Auditorium zuzulassen.

 

 

Herr Dieter Beckers, Schuberstraße 47, 52080 Aachen,

erklärt, dass an den Häusern bereits passive Schallschutzmaßnahmen (Doppelverglasung) von den jeweiligen Hauseigentümern durchgeführt worden seien. Bei Schließung der Fenster sei der Autobahnlärm gerade noch erträglich, aber bei geöffnetem Fenster bzw. außerhalb des Hauses schier unerträgllich.

 

Herr Herbert Krüttgen, Am Bayerhaus 27 a, 52080 Aachen,

bemerkt, dass passive Lärmschutzmaßnahmen nicht mehr umgesetzt werden können, da alle Anrainer an der Autobahn diese bereits getätigt hätten. Seiner Meinung nach wurden bereits bei der Planung bzw. Herrichtung der  Schallschutzmauer vom Baulastträger Fehler begangen, weil die Brückenbauwerke nicht mit einbezogen worden sind. An diesen neuralgischen Stellen seien keine schallmindernden Maßnahmen getroffen worden. Auch er bestätigt, dass die Lärmstärke außerhalb des Hauses nicht zu ertragen sei. Er regt an, beim Baulastträger eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 44 im Bereich Eilendorf zu beantragen. Beispielsweise würde die Verminderung der Fahrgeschwindigkeit auf ca. 100 – 120 km/h  die Lärmbelästigung deutlich senken.

 

Herr Hans-Jürgen Meyer, Am Bayerhaus 20, 52080 Aachen,

ist auch der Überzeugung, dass passiver Lärmschutz nicht mehr die Lösung ist. Hauptursache für den erbärmlichen Schallschutz sei die geringe Höhe der Schutzmauer. Er fragt, ob das Aufbringen einer Mauerkrone machbar ist?

 

Herr Friedel Weyres, Müselterweg 65, 52080 Aachen,

kann sich eine Verbesserung der Schallschutzmauer und eine Erhöhung der Mauer gut vorstellen, wenn die Fundamente der Mauer in einer Art Pfahlgründung neu gegossen würden.

 

Herr Bezirksvorsteher Dondorf fragt die Besucher, ob noch weitere Wortmeldungen zum Thema Lärmschutz an der A 44 vorgetragen werden. Da niemand mehr Fragen stellt, wird der öffentliche Teil der Sitzung um 21.20 Uhr fortgesetzt.

 

Herr Hahnbück, vom Fachbereich Umwelt, kann den Unmut der Anwohner verstehen. Die gleichen Probleme seien auch im Stadtbezirk Richterich bzw. im Stadtbereich Driescher Hof angesprochen worden. Grundsätzlich sei für den aktiven Lärmschutz der Baulastträger der BAB, also der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig. Nach heutiger Erkenntnis sei die Schallschutzmauer nicht mehr ausreichend, da der Verkehr wesentlich zugenommen habe. Von anfänglichen 30 TSD Fahrzeugen je Tag, sei die Belastung nunmehr auf 50 TSD Fahrzeuge angestiegen. Der Lärmpegel habe sich daher um einige dB erhöht. Die Lärmgrenzwerte werden am Tag gelegentlich überschritten, nachts jedoch unterschritten.

 

Herr Schäfer (SPD) fragt, wer für die Geschwindigkeitsreduzierung auf der Autobahn zuständig sei? Auch er weiß, dass die im Stadtbezirk Eilendorf liegenden Autobahnbrücken Schwachstellen im Lärmschutzkonzept sind. Er ist dafür, dass mit dem Baulastträger darüber nochmals verhandelt wird. Es freut ihn, dass die Anwohner bereits alle passiven Lärmschutzmaßnahmen getroffen haben und keine öffentlichen Mittel mehr benötigen.

 

Herr Hahnbück teilt mit, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 44 nur in beiden Richtungen Sinn mache und die  Bezirksregierung in Köln hierfür die erforderliche Verkehrsanordnung (Beschilderung) veranlassen müsse.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung  Aachen-Eilendorf beschließt einstimmig, dass bei der Bezirksregierung in Köln eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 44 im Streckenabschnitt Brücke Deltourserb – Aachener Kreuz in beiden Richtungen beantragt werden soll. Die Geschwindigkeit soll auf 100 - 120 km/h reduziert werden. Ferner soll das Landesamt für Straßenbau NRW prüfen, ob die Schallschutzmauer im Bereich Eilendorf auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, ob eine Erhöhung der jetzigen Schallmauer technisch möglich ist. Die im Streckenabschnitt gelegenen Brücken sollen als Sonderbauwerke in den aktiven Lärmschutz eingerechnet und geprüft werden.

 

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Anlagen zur Vorlage