15.08.2006 - 7 II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 - Kreb...

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Beratung

Frau Beyer erläutert anhand ausgehängter Pläne die Verwaltungsvorlage. Die Firma Aldi beabsichtige, mehr Stellplatzfläche als bisher anzubieten. Entscheidende Bedenken gegen die Erweiterung seien nicht vorgetragen worden. Die Firma Aldi habe Ausgleichspflanzungen in Aussicht gestellt, die aus Platzmangel nicht völlig auf dem Grundstück erfolgen können. Für die restlichen Ausgleichspflanzungen stehe ein städtisches Grundstück an der Süsterfeldstraße zur Verfügung.

 

Herr Verheyen (CDU) stimmt der Verwaltungsvorlage zu. Es sei ein wichtiges Signal an mögliche Investoren, dass die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf bereit ist, planungsrechtliche Fesseln zu lösen, wenn dies dem Allgemeinwohl diene. Den vorgesehenen Ausgleichspflanzungen im Bereich Süsterfeld kann er nicht zustimmen. Er habe immer wieder als Ausgleichsfläche den Bereich Wolfsberg angeboten. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die restlichen Ausgleichspflanzungen in Eilendorf durchgeführt werden können.

 

Frau Eickholt-Schipper (Bündnis 90/Die Grünen) bittet Frau Beyer ihr anhand der Karte die Flächen zu zeigen, auf der die Anpflanzungen vorgesehen sind.

 

Herr Anhold (SPD) ist mit der Änderung des Bebauungsplanes einverstanden. Aber auch er ist der Ansicht, dass die Ausgleichsmaßnahmen alle in Eilendorf durchgeführt werden müssen. Eilendorf biete genügend Möglichkeiten Ersatzpflanzungen unterzubringen.

 

Frau Beyer wirft ein, dass im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf nur wenige Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen. Bei weiteren, zukünftigen Bebauungsplänen habe man keine Ausgleichsflächen mehr zur Auswahl. Es sei ratsam, sich für derartige Fälle Vorratsflächen zu halten.

 

Herr Verheyen (CDU) weist Frau Beyer darauf hin, dass viele Ausgleichspflanzungen im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf nicht verwirklicht werden konnten. Nun sei der Stadtbezirk Aachen-Eilendorf vorrangig zu versorgen.

 

Herr Ziemons erklärt, dass es zum TOP II. 3 eine Mitteilung der Verwaltung gibt, in deren Zusammenhang innerhalb des Bezirks, in beinahe direkter Nachbarschaft zum Bebauungsplangebiet ausreichend Ersatzflächen angeboten werden können.

 

Eindringlich bittet Frau Beyer die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, sich ausreichend Ausgleichsflächen für Ersatzpflanzungen zu belassen. So seien beispielsweise bei der Umsetzung des Bebauungsplanes Fringsbenden viele Ausgleichsmaßnahmen nötig, die in Eilendorf umgesetzt werden können.

 

Herr Römer (parteilos) ist ohne Einschränkung dafür, dass Ausgleichsmaßnahmen, die im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf entstehen, vorrangig in Eilendorf umgesetzt werden.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 622 gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt zu ändern:

-          Änderung einer nicht überbaubaren Fläche in Fläche für Stellplätze bzw. Fläche zum

Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern.

Sie empfiehlt dem Rat, die so geänderte II: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 – Krebsstraße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, den Aufstellungsbeschluss A 192 aufzuheben.

 

Ferner beschließt sie, dass in Anlehnung an die bereits in der Vergangenheit gefaßten Beschlüsse auch die Ausgleichsmaßnahmen, die sich nicht direkt im Plangebiet umsetzen lassen, im Bezirk Aachen-Eilendorf untergebracht werden sollen. Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1390&TOLFDNR=14242&selfaction=print