13.09.2006 - 7 Napoleonsberg, Ergänzung zweier Grünpfeilschild...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Hierzu führt die SPD-BF aus, wenn nach Prüfung der Rechtslage die Einrichtung der Grünpfeilschilder nicht erlaubt ist, wird sie der Verwaltungsvorlage so zustimmen.

 

Die CDU-BF ist ebenfalls der Auffassung, dass sich der Knoten für Grünpfeilschilder nicht eignet, würde jedoch eine Überprüfung und mögliche Verbesserung der Signalschaltung im Rahmen der Schulwegsicherung befürworten.

 

Herr Müller führt aus, die Signalschaltung ist derzeit eigentlich so eingerichtet, dass die querenden Fußgänger den Knoten noch räumen können.

 

Nachdem sich auch die Grüne-BF für eine Überprüfung der Signalschaltung im Sinne der Schulwegsicherung ausspricht, ergeht folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis, wonach Grünpfeilschilder an diesem Knoten wegen der Ausschließungsgründe nach § 37 StVO (hier: Bedeutung der Signalanlage überwiegend zur Schulwegsicherung) ausgeschlossen ist. Sie beschließt ebenfalls einstimmig, die Verwaltung mit der Prüfung der Signalschaltung der LZA zu beauftragen.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1404&TOLFDNR=14482&selfaction=print