13.09.2006 - 16 Mitteilungen der Verwaltung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die Mitteilungen der Verwaltung werden schriftlich vorgelegt.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Zusätzlich informiert Frau Claßen mündlich:

 

Entwässerungssituation am Gangolfsweg

Von der Fachverwaltung ist eine technische Lösung erarbeitet worden, die in Kürze in der Bezirksvertretung vorgestellt wird.

 

Verkehrsberuhigter Straßenbereich „Im Husebruch“

Bewohner haben sich über die zu schnelle Fahrweise von Zulieferern beschwert und wünschen zusätzliche Blumenkübel. Demgegenüber vertreten andere Bewohner die gegenteilige Auffassung und fordern keine weiteren Maßnahmen. Es wurden Kontrollen durch die hiesige Polizeidienststelle durchgeführt. In Gesprächen mit den Anwohnern wurde ferner angeboten, dass diese die Kennzeichen der Fahrzeuge der zu schnell fahrenden Zulieferer etc. durchgeben, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Hier ist bis zum heutigen Tage keine Rückmeldung der Anwohner erfolgt. Es richtet sich somit die Frage an die Bezirksvertretung, ob eine Beratung der Angelegenheit gewünscht wird.

 

Nach kurzer Aussprache bleibt festzuhalten, dass die Bezirksvertretung eine Beratung in der Sache für nicht erforderlich hält und Verwaltung und Polizei die Verkehrssituation weiter beobachten sollen.

 

 

Seitenstreifenbepflanzung an der Aachener Straße gegenüber dem Friedhof Walheim

Die mit Datum vom 10.11.2004 von der Grüne-BF beantragte Seitenstreifenbepflanzung wird wegen der zwischenzeitlich angelegten Querungshilfe und der Verkehrssicherheit von der Verwaltung als nicht mehr sinnvoll angesehen.

 

Nach kurzer Aussprache ergeht hierzu folgender

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung einstimmig, die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu nehmen.

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Büchel zum aktuellen Sachstand über den Neubau der kleinen Inde-Brücke, erklärt Frau Claßen, dass nach den aktuellen Berechnungen des StUA nunmehr unter Berücksichtigung des nach DIN erforderlichen Freibordes von 50 cm eine Brückenunterkante von 223,23 m üNN als verbindlich gilt. Allerdings ist diese Höhe in Brückenmitte gefordert und nicht wie bisher angenommen am tiefsten Punkt der Brücke. Das bedeutet, dass die neue Brücke insgesamt um noch 21 cm höher eingebaut werden muss als geplant. Dafür werden die Auflagerbalken höher ausgebildet, die Konstruktion der Brücke im Übrigen wird jedoch nicht verändert. Die Rampe von der Brücke zum Markt hin wird dadurch noch steiler (ca. 30 % statt 25 %), die Situation an der Seite der B 258, wo zurzeit ein starkes Gefälle besteht, aber weiter entschärft. Die Änderung der Ausführungsplanung wird von der Verwaltung als geringfügig angesehen und wurde deshalb nicht erneut der Bezirksvertretung vorgelegt.

 

Die CDU-BF kritisiert, es handele sich hierbei nicht um eine bloße Geringfügigkeit, sondern es besteht dringender neuer Beratungsbedarf. Durch die neue Situation ist die bisherige Geschäftsgrundlage des Bezirksvertretungsbeschlusses hinfällig.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, die Thematik auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu nehmen und vorher mit dem Neubau der kleinen Fußgängerbrücke nicht zu beginnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: