05.04.2006 - 3 Schließung der Poststelle in LaurensbergAntrag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Hoppe führte aus, dass die Deutsche Post AG nach der Postuniversaldienstleistungsverordnung verpflichtet sei, in allen Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern mindestens eine stationäre Einrichtung zu betreiben. In Gemeinden mit mehr als 4000 Einwohnern sei grundsätzlich zu gewährleisten, dass in zusammenhängend bebauten Gebieten eine stationäre Einrichtung in max. 2000 m für die Kunden erreichbar sei, wobei es hier keine Rolle spiele, ob diese Einrichtung als Eigenbetrieb oder Partnerfiliale betrieben werde.

 

Im Stadtteil Laurensberg habe die Partnerfiliale am 14.03.2006 kurzfristig aus wichtigem Grunde geschlossen werden müssen. Näheres zu den Umständen der Schließung dürfe aus juristischen Gründen nicht bekannt gegeben werden. Derzeit stehe die Deutsche Post mit mehreren Geschäftsinhabern in Laurensberg wegen der Einrichtung einer neuen Partnerfiliale in Verhandlungen. Die Gespräche seien auf einem guten Weg, so dass davon auszugehen sei, dass bis spätestens Ende Juni 2006 eine neue Filiale mit dem gleichen Service inklusive der Postbankleistungen eröffnet werden könne.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nahm den Bericht der Deutschen Post AG einstimmig zur Kenntnis.