09.08.2006 - 4 Änderung Nr. 99 des Flächennutzungsplanes 1980B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Günther erläuterte anhand von Plänen den aktuellen Entwicklungsstand im Verfahren zur Änderung des FNP. In einem ersten Entwurf habe man die Teichfläche auf dem ehemaligen Mühlengelände von jeglicher Änderung ausgenommen. Nach den Ergebnissen der Bürgeranhörung und vor dem Hintergrund, dass der Teich nicht als Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes einzustufen sei, wurde der nördliche Teil des Teiches als Wohnbaufläche und der südliche Teil als Grünfläche festgesetzt.

Dem habe die Bezirksregierung im Rahmen der Abstimmung der FNP-Änderung mit den landesplanerischen Zielen aus landschaftsökologischen und klimatischen Gründen nicht zugestimmt mit der Folge, dass die Planung geändert werden müsse und erneut ein Beteiligungsverfahren durchzuführen sei. Gemeinsam mit dem Fachbereich Umwelt solle daher in einem kurzfristig anberaumten Gespräch mit der Bezirksregierung über die Zustimmung zum vorgelegten Entwurf verhandelt werden. Er regte daher an, in der heutigen Sitzung wie vorgeschlagen zu beschließen, damit bei einer Zustimmung durch die Bezirksregierung das Verfahren ohne zeitliche Verzögerung weitergeführt werden könne. Sollte die Bezirksregierung weiterhin bei ihrer ablehnenden Haltung bleiben, werde die neue Planung baldmöglichst der Bezirksvertretung vorgestellt.

 

Auf die Fragen und Anmerkungen von Bezirksvertreterin Schmitt-Promny sowie der Bezirksvertreter Mattes, Krenkel und Sittardt führte Herr Günther aus,  dass

-          die Ökologie des Teiches noch intakt sei. Problematischer sei die Sicherung des Gewässers, die durch die Untere Wasserbehörde  zu prüfen wäre und nicht Thema der Planung sei,

-          die Ausweisung der Grünfläche im FNP diese planerisch sichere und eine klare Abgrenzung zum Siedlungsbereich schaffe,

-          die Denkmalbehörde aus stadthistorischer Sicht grundsätzlich ihr Interesse am Erhalt der Mühle und des Teiches bekundet habe, aber weder der Teich noch die Gebäude des ehemaligen Mühlengeländes denkmalwerte Objekte wären.

 

Anschließend erläuterte Frau Beyer kurz die wesentlichen Punkte der Bürgereingaben und Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren und führte zur Verkehrssituation aus, dass die Schloss-Rahe-Strasse und die Signalanlage für die zu erwartenden zusätzlichen Verkehre ausreichend dimensioniert seien.

Zur Frage aus der Einwohnerfragestunde teilte sie mit, dass eine Verkehrsuntersuchung u. a.  bestätigt habe, dass in diesem Bereich zu schnell gefahren werde. Da dieses Problem aber nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens behandelt werden könne, seien die Erkenntnisse an die Polizei weitergegeben worden. 

Weiterhin informierte sie darüber, dass der Planungsausschuss die Aufschüttung eines Erdwalls zur Lärmminderung im Wohngebiet abgelehnt und der Landesbetrieb Strassen NRW sich gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Km/h auf der Kohlscheider Strasse ausgesprochen habe.

 

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vertrat Bezirksvertreterin Schmitt-Promny nach wie vor die Auffassung, dass ein Lärmschutzwall von geringer Höhe im Interesse der Anwohner sei.

Die Stellungnahme des Landesbetriebes hinsichtlich der Geschwindigkeitsschränkung hielt sie für nicht stichhaltig, da auf weiten Teilen der Schnellstrasse eine Höchstgeschwindigkeit von 70 Km/h bereits vorgeschrieben sei.

 

Auf die weiteren Fragen und Anmerkungen der Bezirksvertreter Mattes, Clasen und Sittardt führte Frau Beyer aus, dass

-          die Firsthöhen der Neubauten unter der Höhe der vorhandenen Gebäude lägen und dem Gelände angepasst wären,

-          die Kellergeschosse zum Schutz vor Grundwasserschäden druckwasserdicht ausgebildet werden müssten,

-          aufgrund der vorgeschriebenen Dachneigung sowohl Pult- als auch Satteldächer errichtet werden könnten.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nahm einstimmig den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfahl dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 99 des Flächennutzungsplanes 1980 - Schloss-Rahe-Straße - zu beschließen.

Außerdem empfahl sie dem Rat den Bebauungsplan Nr. 874 - Schloss-Rahe-Straße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage