22.02.2006 - 5 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 22.02.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Ratsherr Pilgram, verweist auf die Behandlung dieser Satzung im Ausschuss und die vorgenommene Änderung, die allerdings bereits in den nachgereichten Unterlagen berücksichtigt sei. Ferner geht er auf die Sachverhalte der Besteuerung kurz ein und hinterfragt, ob diese Steuer heute noch sinnvoll sei. Für die Aachener Kommunalpolitik sei die Steuer schon von Bedeutung, da hiermit durchschnittlich 1,1 - 1,2 Mio. Euro Einnahmen pro Jahr überwiegend aus Spielgeräten erzielt würden. Kritisiert wird anschl. von ihm, dass das Land beabsichtige, der Stadt den Anteil aus dieser Spielbankabgabe zu streichen und dies für die Stadt eine Mindereinnahme von 600.000,-- Euro ausmachen würde. Ferner wird von ihm die Differenzierung zwischen Brauchtumsveranstaltungen und anderen Veranstaltungen angesprochen und dargelegt, dass hier eine gute Lösung gefunden wurde. Mit großer Mehrheit empfehle der Ausschuss dem Rat der Stadt die geänderte Vergnügungssteuersatzung.
Ratsherr Haase empfiehlt der Verwaltung, Überlegungen dahingehend anzustellen, ob eine Untergrenze für die Erhebung dieser Steuer eingeführt werden könne. Der Aufwand müsse im Verhältnis zur späteren Steuereinnahme stehen. Veranstaltungen sollten auf jeden Fall angemeldet werden müssen, die Verwaltung sollte dann selbst entscheiden, ob ein weiteres Vorgehen mit Blick auf den Aufwand sinnvoll erscheine.
Der Oberbürgermeister bezieht kurz hierzu Stellung, legt dar, dass die Behörde Recht und Gesetz beachten müsse und nennt beispielhaft den Bereich der Bußgelderhebung, wo Forderungen von 10 bis 20 Euro durchgesetzt würden.
Unter Hinweis auf eigene Erfahrungen mit nicht kommerziellen Veranstaltungen, wie beispielsweise Konzerten in Jugendzentren, schlägt Ratsherr Treude - WSAG - eine Änderung zu § 2 Punkt 1 dahingehend vor, dass Familienfeiern, Betriebsfeiern sowie nicht kommerzielle Veranstaltungen von der Steuer befreit sein sollten.
Der Oberbürgermeister stellt - nachdem weitere Redebeiträge nicht erfolgen - fest, dass es sich bei dem Antrag von Ratsherrn Treude um ein Aliud handele und er daher zunächst über die Empfehlung des Finanzausschusses abstimmen lasse. Erhalte diese Empfehlung keine Mehrheit, werde gesondert über den Antrag von Ratsherrn Treude abgestimmt, ansonsten sei er immanent erledigt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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68,2 kB
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