22.03.2006 - 6 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

 

Ratsherr Müller – Die Linke – führt aus, dass der Gesetzgeber die Laden-Öffnungszeiten an Samstagen und Sonntagen liberalisiert habe, er sich aber inzwischen den Argumenten der Gewerkschaft verdi und des Generalvikariates anschließe und sich insbesondere für den Schutz des Sonntages ausspreche. Er werde daher der unterbreiteten Verordnung aus den dargelegten Gründen nicht zustimmen.

 

Nachdem weitere Redebeiträge nicht erfolgen, lässt der Oberbürgermeister über den hierzu unterbreiteten Beschlussentwurf abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat

der Stadt bei 3 Gegenstimmen mit Stimmenmehrheit den Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen als Ordnungsbehördliche Verordnung.

Der Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage