22.03.2006 - 9 Offene Ganztagsschulehier: Entwicklung eines e...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Der Vorsitzende des Schulausschusses, Ratsherr Mattes, verweist auf die gemeinsame Sitzung des Schulausschusses und des Kinder- und Jugendausschusses und teilt mit, dass einstimmig das neue Beitragssystem zur Beschlussfassung empfohlen wurde, und zwar sollte der Beitrag bei einem Einkommen ab 16.000,- € anfangen.

 

Seitens der SPD-Fraktion dankt Ratsherr Künzer der Verwaltung für das entwickelte Beitragssystem und weist auf die derzeit undurchsichtige Situation auf Landesebene hin. Insbesondere macht er auf die einstimmige Empfehlung der Ausschüsse aufmerksam. Danach würden Eltern mit Kindern in der Offenen Grundschule und im Kindergarten - die bisher nicht als Geschwisterkinder gewertet wurden – nunmehr als solche anerkannt. Derartige intelligente Lösungen sollten s.E. auch auf Landesebene in die Überlegungen zur Situation der Kinder und Jugendlichen einbezogen werden.

 

Ratsherr Müller – Die Linke – zeigt sich erfreut über die vorgeschlagene Staffelung der Beiträge und verweist auf seine früheren diesbezüglichen Vorschläge – die allerdings abgelehnt wurden. Das was früher als bürokratisch und unmöglich abgelehnt wurde, sei nun mit entsprechendem politischen Willen möglich. Über Feinheiten dieser Abstufung sollte, wenn es hoffentlich nicht zu Kürzungen auf Landesebene komme, später nochmals beraten werden. Hierzu verweist er auf Staffelungen im Land Berlin, die er für sozial gerechter halte.

 

Der Oberbürgermeister stellt, nachdem weitere Redebeiträge nicht erfolgen, die Vorlage zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Rat beschließt auf Empfehlung des  Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses einstimmig die im Entwurf vorgelegte „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an den außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offenen Ganztagsschulen)“.

 

Die Satzung ist Bestandteil der Beschlussfassung und der Original-Niederschrift beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage