10.05.2006 - 11 Erweiterung der städtischen Richtlinien für die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Der Oberbürgermeister verweist auf die einstimmige Empfehlung des Hauptausschusses zur entsprechenden Beschlussfassung aus seiner vorangegangenen Sitzung.

 

Ratsherr Treude – WASG – zeigt sich erfreut darüber, dass das Anliegen aus seinem Ratsantrag aufgegriffen und unterstützt werde. Er weist darauf hin, dass die Ausdehnung des anspruchsberechtigten Personenkreises zu mehr Gleichberechtigung führe unter den sozial schwachen Mitbürgern. Gleichzeitig äußert er allerdings auch aufgrund der Haushaltskonsolidierungsvorschläge Befürchtungen, dass dies eine letzte Verbesserung für Hilfsbedürftige sei und spricht die Hoffnung aus, dass die Richtlinien auch unverzüglich in Kraft gesetzt werden.

 

Bürgermeisterin Scheidt bedankt sich ausdrücklich bei den Initiatoren für die Eingabe an den Bürger- und Beschwerdeausschuss und bezeichnet den hierzu von Ratsherrn Treude unterbreiteten Antrag als sinnvoll. Finanziell schlecht gestellt seien nicht nur AL-Geld II-Empfänger, sondern auch Beschäftigte mit geringem Einkommen. Die Fraktion der Grünen befürworte die entsprechende Änderung der Richtlinien für die Ausstellung des Aachen-Passes.

 

Nachdem weitere Redebeiträge nicht erfolgen, lässt der Oberbürgermeister über den  Beschlussentwurf gemäß Verwaltungsvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Empfänger eines Kinderzuschlages nach dem Bundeskindergeldgesetz und ihre Angehörigen in den Kreis der berechtigten Personen für die Ausstellung des Aachen-Passes aufzunehmen. § 1 Abs. 1 der Richtlinien der Stadt Aachen für die Ausstellung des Aachen Passes vom 08.12.2004 wird um einen Dritten Spiegelstrich mit den Worten „Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen“ erweitert.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1431&TOLFDNR=12370&selfaction=print