10.05.2006 - 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 832 - Erzbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 10.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
(Hierzu war zur Sitzung eine ergänzende Tischvorlage verteilt worden.)
Bürgermeisterin Verheyen gibt als Vorsitzende des Planungsausschusses die einstimmige Empfehlung des Fachausschusses bekannt und stimmt den mittels Tischvorlage unterbreiteten Änderungen zu.
Ratsherr Schabram zeigt sich für die Fraktion der Grünen erfreut darüber, dass stadtnah ein schönes neues Wohngebiet für junge Familien geschaffen werde.
Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt über den Beschlussentwurf einschl. der Änderungen gem. Tischvorlage abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den als Anlage der Original-Niederschrift beigefügten Vertrag über die Durchführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück Aachen, Gemarkung Burtscheid, Flur 1, Flurstück 3158, Erzbergerallee/ Im Grüntal (Durchführungsvertrag) zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange bei 1 Stimmenthaltung einvernehmlich, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die schriftlichen Festsetzungen und die Begründung gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern und zu ergänzen:
- Im Gebiet WA 2 wird die östliche Baugrenze und die Grenze der davor liegenden Verkehrsfläche um 3,50 m nach Osten verschoben.
- Im Rechtsplan wird die Fläche für die Tiefgarage, die im Bereich WA 2 über die überbaubaren Flächen hinausragt festgesetzt.
- Für die Tiefgaragenzufahrt an der Erzbergerallee wird anstelle der privaten Stellplätze und der privaten Grünfläche “WA Tiefgaragenzufahrt“ festgesetzt.
- In den schriftlichen Festsetzungen entfällt die Festsetzung, dass im WA 1 im Erdgeschoss nur Garagen zulässig sind.
- Die im Bereich WA 1 festgesetzten Baulinien werden mit Baugrenzen ersetzt.
- In den Schriftlichen Festsetzungen werden die Flächen für Kellerersatzräume gestrichen.
Der Rat beschließt, Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange zurückzuweisen.
Er beschließt weiterhin den so geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 832 - Erzbergerallee - für den Planbereich Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen der Erzbergerallee, den Kleingärten entlang der Bahn, der Bebauung Im Grüntal und dem Beverbachtal gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Ratsherr Rau hatte an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit nicht teilgenommen.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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