07.06.2006 - 5 Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachenhier: ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Der Vorsitzende des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb, Ratsherr Haase, teilt mit, dass in der Vorlage auf Seite 23 die Position

 

            6.9 Nutzung der Tiefkühlzelle pro Tag            63,-- Euro

 

fehle und bittet, diese entsprechend bei der Beschlussfassung zu ergänzen.

 

Im Übrigen führt er aus, dass hiermit eine Forderung des Rates der Stadt vom Ende letzten Jahres erfüllt werde, nach welcher die Gebührenordnung überarbeitet und dem Rat alsbald eine Neufassung unterbreitet werden sollte. Dies sei geschehen und daher sollte diese heute beschlossen werden und bald in Kraft treten.

 

Anzumerken sei, dass mit dem neuen Satzungsentwurf ein Strukturwechsel vorgenommen, Pauschalen erarbeitet und damit mehr Übersichtlichkeit geschaffen wurde. Den Beteiligten aus der Verwaltung und den Mitarbeitern der Fraktionen in den Arbeitsgruppen dankt er für die geleistete gute Arbeit und spricht die Hoffnung aus, dass damit eine vernünftige Grundlage für das Bestattungswesen in den nächsten Jahren geschaffen wurde.

 

Der Vorsitzende der Fraktion der CDU, Ratsherr Einmahl, schließt sich dem Dank des Vorredners für die erarbeitete gute neue Friedhofsgebührenordnung an und zeigt sich erfreut darüber, dass nach der Kritik am 7. Nachtrag im Dezember anschließend zügig an der Neufassung gearbeitet und der unterbreitete 8. Nachtrag heute beschlossen werden könne. Die jetzt gefundene Lösung sei gerechter, liege sicherlich im Interesse aller Beteiligten und daher verbinde er hiermit die Hoffnung, dass diese neue Ordnung auch für einige Jahre in Kraft bleiben könne. Die CDU-Fraktion werde der Vorlage in der unterbreiteten Fassung zustimmen.

 

Ratsherr Treude, WASG, spricht in seinen Ausführungen die Kostenstabilität an und hinterfragt, wie viel Arbeitsplätze vom geplanten Wegfall der Trägerdienste auf Kleinfriedhöfen betroffen seien und was mit der Entwidmung von Friedhofsflächen gemeint sei.

 

Beigeordneter Möller beantwortet die Fragen, führt aus, dass Trägerdienste für drei Personen auf kleinen Friedhöfen entfallen würden und erläutert die Hintergründe der Entwidmung mit Blick auf den Wegfall dieser Flächen in der Gebührenkalkulation.

 

Ratsherr Müller, Die Linke, teilt mit, dass er der neuen Friedhofsgebührenordnung nicht zustimmen werde und geht auf die Gründe hierfür näher ein. Er vertritt die Meinung, dass den Hauptproblemen in diesem Bereich nicht genügend Rechnung getragen wurde und hier beispielsweise für die bisher preiswerte Bestattungsform, das Urnenreihengrab, die Preise erhöht wurden. Dabei richtet er den Blick auch auf Bestattungen, für die der Sozialetat der Stadt aufkommen müsse und bedauert, dass es hierzu keine entsprechenden Erläuterungen gebe.

 

Für die Fraktion der Grünen bezieht Ratsfrau Kuck zur unterbreiteten neuen Friedhofsgebührenordnung Stellung und stellt fest, dass alle Beteiligten sich sehr viel Mühe gegeben hätten und eine gute Lösung gefunden wurde. Sie spricht die Hoffnung aus, dass die neue Satzung sich hoffentlich bewähre und auch auf Dauer Bestand haben werde. Sie führt ferner aus, dass die Stadt die Infrastruktur biete, um die notwendige Trauerkultur aufrecht zu erhalten und die Kosten in vielen Bereichen gesenkt wurden. Irgendwann sei dann aber eine Grenze erreicht und preiswertere Möglichkeiten nicht gegeben.

Die Grüne Fraktion werde dem unterbreiteten Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt über den Beschlussentwurf gemäß Vorlage unter Einbeziehung der Ergänzung von Ratsherrn Haase um Ziffer 6.9 abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb bei 2 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mit Stimmenmehrheit den 8. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen. Gleichzeitig hebt der Rat der Stadt Aachen den in seiner Sitzung vom 22.12.2005 beschlossenen 7. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung mit der Folge auf, dass die auf der Grundlage des 7. Nachtrages vorläufig festgesetzten Gebührenbescheide nach Maßgabe des 8. Nachtrages verbindlich festgesetzt werden.

Der 8. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung ist der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1432&TOLFDNR=12846&selfaction=print