16.08.2006 - 13 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 16.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Beratung
a) Bürgerbegehren Sandhäuschen
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Der Oberbürgermeister informiert die Mitglieder des Rates der Stadt darüber, dass am 23.06.2006 im Bezirksamt Laurensberg der Bezirksvorsteherin, Frau Efes, Unterschriftslisten des Bürgerbegehrens, betreffend den Erhalt des Sandhäuschens als Gastronomie- und Saalbetrieb, mit insgesamt ca. 2.100 Unterschriften übergeben wurden.
Hierdurch wurde der formale Schritt der Einreichung des Begehrens vollzogen. Die Vorprüfung des Begehrens wurde veranlasst und steht vor ihrem Abschluss.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg wurde in ihrer Sitzung am 09.08.2006 ebenfalls informiert.
Der Rat der Stadt nimmt die Information ohne weitere Aussprache zur Kenntnis.
b) Lernmittelbefreiung
für BezieherInnen von Hartz IV und
keine
Vermittlung von „Erotik“-Jobs durch die ARGE
Der Oberbürgermeister
empfiehlt, die Behandlung des ersten Punktes in den Fachausschuss zu verweisen.
Stadtdirektor
Rombey verweist auf die hierzu erfolgten Beratungen im Schulausschuss und
zitiert den entsprechenden Beschluss, wonach keine über
die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Entlastung vom Eigenanteil an den
Kosten der Lernmittelfreiheit und der Schülerfahrkosten vorgenommen werden soll.
Ratsherr Becker führt
für die SPD-Fraktion aus, dass in der
Schulausschuss-Sitzung fraktionsübergreifend bedauert wurde, dass das Land
sich aus der Finanzierung der Schulbücher verabschiedet habe, dies den Kommunen
überlassen wurde und Aachen aufgrund des
nicht genehmigten Haushaltes diese freiwilligen Ausgaben nicht übernehmen
könne. Allerdings sollte durch
Solidargemeinschaften, durch Abkaufaktionen und Fördervereine
die Lücke geschlossen werden und somit jeder Schüler
seine Schulbücher erhalten.
Der Oberbürgermeister
merkt mit Blick auf die erfolgten Wortmeldungen an, dass eine Aussprache zu
diesem Punkt in der Regel nicht stattfinde und diese im Fachausschuss erfolgen
sollte.
Bezüglich
der Anfrage der Ratsherren Schnitzler und Treude zu „Erotik“-Jobs legt
Beigeordneter Lindgens dar, dass diese Fragen bereits schriftlich beantwortet
wurden. Er bringt allen Ratsmitgliedern die Antwort zur Kenntnis, verweist auf
die gesetzlichen Bestimmungen und die unterschiedliche Trägerschaft
der Kommunen und der Arbeitsagentur. Unabhängig von der fehlenden Befassungskompetenz
für Rat und Ausschüsse
könne aber mitgeteilt werden, dass der Geschäftsführer
der ARGE sich öffentlich und gegenüber
der betroffenen Frau für den Beratungsfehler entschuldigt und
Vorkehrungen getroffen habe, dass derartige Vermittlungsangebote nicht mehr
unterbreitet würden.
Der Oberbürgermeister
verweist sodann nochmals auf die Einhaltung der Bestimmungen der Geschäftsordnung.
Ratsherr Müller
bittet, den Antrag zu den Schulbüchern gemäß § 11
Abs. 3 der Geschäftsordnung an den Schulausschuss zu
verweisen.
Durch den Oberbürgermeister wird sodann der öffentliche Teil der Ratssitzung geschlossen.