16.08.2006 - 14 Parksituation für die Bewohner der Innenstadt h...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Für die Fraktion der FDP kritisiert Ratsherr Pabst die Verwaltung und die Ratsmehrheit bezüglich des Themas Parkgebühren und geht zunächst - abgesehen vom Für und Wider einer Erhöhung - auf den Ablauf in den vergangenen Wochen ein, in denen immer wieder neue Parktarife unterbreitet wurden. Nach dem neuesten Tarif betrage der Stundensatz nach seinen Berechnungen 96,67 Cent und dies sei so nicht vertretbar und wohl auch im Vergleich zu anderen Städten nicht nachvollziehbar. Das neue Tarifsystem sei zu unübersichtlich, auch von der Psychologie her nicht richtig und daher werde die FDP-Fraktion diesen Vorschlag ablehnen.

 

Für die Fraktion der SPD begründet Ratsherr Jansen den Vorschlag und legt dar, dass beabsichtigt war, die ersten 20 Minuten als feste Einheit für 30 Cent anzubieten und danach das Ganze flexibel zu gestalten. Da der Einwurf von Rotgeld gemäß Darlegungen der Verwaltung aber zu Problemen geführt hätte, habe man eine weitere Taktung vorgesehen, die für den Bürger einfacher sein soll. Danach müßten in den ersten 20 Minuten 30 Cent gezahlt werden, danach pro 3 Minuten 5 Cent.

 

Der Vorsitzende der Fraktion der CDU, Ratsherr Einmahl, kritisiert ebenfalls die hierzu ergangene Vorlage der Verwaltung, die er als mangelhaft und schlecht bezeichnet. Für derartige Vorlagen habe Herr Dr. Linden als früheres Ratsmitglied immer die Verwaltung kritisiert. Er befürchtet, dass mit dem unterbreiteten Vorschlag die Stadt der Lächerlichkeit preisgegeben werde und daher werde die CDU-Fraktion diesen Vorschlag ablehnen.

Nach weiteren Ausführungen von Ratsherrn Jansen zur Berechnung der künftigen Parkgebühren und nach kurzen Ausführungen des Oberbürgermeisters läßt dieser über den Beschlussentwurf der Verwaltung abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei 25 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mit Stimmenmehrheit entsprechend dem Verwaltungsvorschlag die Änderung des Punktes „Tarifzone I in § 2 Abs. 1 der Parkgebührenordnung“.

Die Neufassung der Parkgebührenordnung ist als Anlage der Original-Niederschrift beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Anlagen zur Vorlage