08.11.2006 - 9 VIII. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Treude – WASG – führt aus, dass er dieser Bebauungsplanänderung nicht zustimmen könne, legt die Gründe hierfür dar und wirft verschiedene diesbezügliche Fragen auf. Seinerseits wird u.a. kritisch angemerkt, dass hier eine zusätzliche Bebauung erfolge, die Höhe des Bauvorhabens nicht bekannt sei und er gerne informiert wäre über das in der Vorlage erwähnte Ersatzgeld. Kritisch hinterfragt er zudem, warum beim Bau des geplanten Parkhauses keine umwelttechnische Prüfung erfolgt sei, obwohl sich in der Nähe ein Teich befinde.

 

Beigeordnete Nacken antwortet auf den Beitrag von Ratsherrn Treude, sieht hierin keine Fragen, sondern Behauptungen, die den Eindruck erzeugten, dass dieses Verfahren nicht mit rechten Dingen vonstatten gegangen sei. Unter Hinweis auf die intensiven Beratungen im Umwelt- und im Planungsausschuss legt sie dar, dass dieses Bebauungsplanverfahren ebenso wie andere Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen sei.

 

Die Vorsitzende des Planungsausschusses, Bürgermeisterin Verheyen, entgegnet auf die Ausführungen von Ratsherrn Treude, verweist ebenfalls auf die ausführliche Befassung des Planungsausschusses mit dieser Thematik und legt u.a. dar, dass den Unternehmen auch Wachstums- und Ausbaumöglichkeiten gegeben werden müssten und diese Maßnahme insgesamt als sinnvoll und richtig angesehen werde.

 

Seitens der SPD-Fraktion reagiert Ratsherr Plum auf die Ausführungen von Ratsherrn Treude, unterstützt die Darlegungen von Bürgermeisterin Verheyen, verweist bezüglich der Frage nach der Höhe des Baukörpers auf den Inhalt der Vorlage und verdeutlicht, dass das Parkhaus auf einer bisher versiegelten Fläche gebaut werden soll.

 

Nach weiteren Darlegungen von Ratsherrn Treude stellt der Oberbürgermeister fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gebe und lässt über den Beschlussentwurf gemäß Verwaltungsvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur VIII. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 zur Kenntnis.

Er beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 613 gem. § 13 BauGB vereinfacht zu ändern. Weiterhin beschließt er diese VIII. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 – Neuenhofstraße / Gewerbegebiet Gut Weide – in der vorgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage