21.06.2006 - 9 Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 430 - Fran...

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Beschluss:

 

Ohne Aussprache nimmt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des rechtsfehlerhaften Bebauungsplans Nr. 430 - im Stadtbezirk Aachen- Mitte im Bereich zwischen Franzstraße und Borngasse - zur Kenntnis. Sie stellt aus bezirklicher Sicht fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

Einstimmig empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem.

§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  zu beschließen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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