05.06.2007 - 5.2 Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtun...

Beschluss:
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Beschluss:

Einstimmig empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat der Stadt, die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 480.000,00 € bei der Haushaltsstelle 9.63200.96120.0 "Borngasse, Anteil am Ausbauvertrag" gem. § 84 Abs. 1 GO NRW (a. F.) in Verbindung mit § 82 GO NRW (a. F.) zur Kenntnis zu nehmen.

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