04.12.2007 - 5.6 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgabenhier: ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage der Ratsherren Pabst und Treude erklärt Frau Grehling die unterschiedlichen Begriffe bzgl. mobiler und stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sowie die kommunale Zuständigkeit entsprechender Kontrollen. Im Fall der Einrichtung neuer dauerhafter Standorte ist die Einbeziehung des Verkehrsausschusses erforderlich.

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Beschluss:

Einstimmig empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung

überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 64.000,00 € zur Haushaltsstelle 9.11000.96520.3 "Überwachungsanlagen für den fließenden Verkehr -J-" zu erteilen.

 

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