06.06.2007 - 5.1 Aufhebung der zunächst bis 2009 beschlossenen B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Herr Emmerich führt aus, dass die Aufgabenwahrnehmung in den genannten Bereichen notwendig sei und die ursprüngliche Stelleneinrichtung bereits auf Dauer hätte erfolgen sollen. Er erklärt, dass der Abbau des Haushaltsdefizits bis 2010 erfolgen solle und daher eine Verlängerung der Befristung bei der Konsolidierungssteuerung bis dahin erforderlich sei.

 

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Beschluss:

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, die bis zunächst 2009 beschlossene Befristung der Stellen 20 / 502 und 20 / 509 im Stellenplan aufzuheben. Der Beschluss des Rates wird mit Veränderungsnachweis 2007 bzw. Stellenplanbeschluss 2008 eingeholt werden.

Stelle 502 mit Aufgabenschwerpunkt Anlagenbuchhaltung ist dauerhaft erforderlich, Stelle 509 mit Aufgabenschwerpunkt Konsolidierungssteuerung wird voraussichtlich bis mindestens Ende 2010 benötigt werden. Abhängig vom Stand der Haushaltskonsolidierung wird zu gegebener Zeit geprüft, ob diese Aufgabe weiterhin wahrgenommen werden muss.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen