08.02.2007 - 4 Denkmalbereich Innenstadt für den Planbereich i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 08.02.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Maier erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung.
Für die CDU-Fraktion bedankt sich Herr Finkeldei für die hervorragende Vorlage der Verwaltung und die gute Ausarbeitung der Thematik. Aus seiner Sicht sei hierzu nur folgendes anzumerken: Zum einen wolle man aus Aachen kein Freiluftmuseum machen, eine Entwicklung auch durch zeitgenössische Architektur müsse möglich bleiben. Zum anderen müsse dies auch in der Öffentlichkeit so kommuniziert werden, damit kein falscher Eindruck bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei Investoren entstehe. Das noch zu erarbeitende Handbuch mit den konkreten Regelungen müsse dann beizeiten dem Ausschuss vorgestellt werden.
Für die Fraktion der Grünen signalisiert Frau Hörmann Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung, mit dem Gutachten des LVR habe man eine sehr gute Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte.
Herr Rau betont die Bedeutung dieses Beschlusses für die touristische und wirtschaftliche Entwicklung, aber auch für die Sicherung der Wohnqualität in der Innenstadt. Das Gutachten zeige deutlich, dass neben Dom und Rathaus viele andere Aspekte der Stadt schützens- und beachtenswert seien, mit der Satzung könne sowohl dem Denkmalschutz Rechnung getragen als auch eine Weiterentwicklung der Stadt ermöglicht werden.
Herr Schaffrath vertritt die Auffassung, dass mit dieser Satzung die längst überfällige Grundlage für zukünftige Entscheidungen über die bauliche Entwicklung der Innenstadt geschaffen werde. Damit könnten zukünftig Diskussionen wie die über das Projekt Bauhaus Europa vermieden werden.
Für die SPD-Fraktion betont Herr Plum, dass nach seiner Einschätzung Vorhaben wie das Bauhaus Europa im Rahmen dieser Satzung durchaus realisierbar wären. Die Diskussion über dieses Projekt gehöre allerdings der Vergangenheit an, nun sei es wichtig, in die Zukunft zu schauen und da sehe man mit dieser Satzung die Basis für ein geordnetes Verfahren um das bestehende Kulturerbe des Doms zu schützen, diesen Status auch auf das Rathaus auszudehnen und gleichzeitig die in einer modernen Stadt notwendigen Entwicklungen zu fördern.
Frau Nacken stellt klar, dass es nicht beabsichtigt sei ein Museum aus der Innenstadt zu machen. Beurteilungsmaßstab für neue Vorhaben sei die Maßstäblichkeit und der Stadtgrundriss, in diesem Rahmen würden zeitgenössische Bauten auch weiterhin zulässig sein. Den Entwurf des Handbuchs werde man natürlich im Ausschuss vorstellen.
Als sachverständiger Bürger in Denkmalschutzangelegenheiten begrüßt Herr Prof. Curdes das Satzungsverfahren einerseits als einen wichtigen Schritt zum Schutz des historischen Erbes, andererseits aber auch als Sprung in die Sicherung der Zukunft der Stadt. Mit dieser Satzung werde ein Prozess initiiert, der zu mehr Sorgfalt im Umgang mit der denkmalwerten Substanz der Stadt zwinge, diese Sorgfalt werde sich schnell auszahlen. Das vorgelegte morphologische strukturelle Konzept bilde eine gute Grundlage für das weitere Verfahren, aus seiner Sicht werde jedoch dem großen Studienzusammenhang zwischen der Denkmalpflege und der Archäologie durch die recht knapp bemessene Schutzzone für Bodendenkmäler nicht aureichend Rechnung getragen.
Frau Maier erläutert hierzu, dass die gesetzlichen Grundlagen eine weitergehende Behandlung der Bodendenkmale in dieser Satzung nicht zuließen.
Als Vertreter des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege betont Herr Dr. Meyer, dass die vorliegende Konzeption in enger Zusammenarbeit zwischen Denkmalpflege und Archäologie entstanden sei. Mit der Satzung und dem zugehörigen Handbuch werde man ein individuell einsetzbares Werkzeug haben, um den Anforderungen an den Denkmalschutz in der heutigen Zeit gerecht zu werden.
Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Hörmann, die Herren Finkeldei, Schaffrath, Plum, Rau und Prof. Curdes sowie Frau Nacken und Frau Maier seitens der Verwaltung beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt, nach der geltenden Rechtsgrundlage des DschG NRW und der BauO NRW, eine rechtliche Sicherung durch Schaffung einer Pufferzone für das Welterbe Dom und zur Sicherung der Reste der ehemaligen Pfalzanlage, als Grundlage für eine zu erlassende Denkmalbereichssatzung gem. § 5 DschG NW, einen Denkmalbereich zu erarbeiten.
Anlagen zur Vorlage
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