16.03.2005 - 9 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Ohne Aussprache genehmigt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte einstimmig die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher, Herrn März, und Herrn Ferrari am 03.03.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gemäß ' 36 Abs. 5 in Verbindung mit ' 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Rat zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß ' 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

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